der dem Lorenz Prexl confiszirten Messer. Nachdem sich aus den gepflogenen Vernehmungen kein Gegenstand einer Gewerbsstörung herausstellte, so sind die in Beschlag genommenen Messerklingen den Eigenthümern derselben Hrn. Eigruber u. Trenkner wieder zurückzustellen, dessen dieselben rathschlägig zu verständigen. Gaffl Millner A. Vögerl Amtmann Schriftführer
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