Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1853

ihm sondern der betreffen- den Kaßa zur Empfangnah- me zuzuweisen. Nachdem es doch schicklicher seyn dürfte, wenn die Partheyen für die Grabesstellen ihren Be- trag an einem Platze erle- gen können, als daß man sie mit der einen Hälfte hier u. mit der andern bey dem Kirchen- vater zur Zahlung anwei- set, die ohnedem selten ein- laufenden derartigen Beträ- ge auch leicht an den Rechnungs- leger Hrn. Josef Haller durch den Kassadiener übermit- telt werden können, die Kaßa der Stadtpfarrkirche aber ohne dem von dem Hrn. Kaßier geführt wird, so kann von der bisher ge- pflogenen Zuweisung nicht abgegangen werden. Gaffl. A. Vögerl Alois Schwingenschuß Amtmann Schriftführer

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