Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1853

ihm sondern der betreffenden Kaßa zur Empfangnahme zuzuweisen. Nachdem es doch schicklicher seyn dürfte, wenn die Partheyen für die Grabesstellen ihren Betrag an einem Platze erlegen können, als daß man sie mit der einen Hälfte hier u. mit der andern bey dem Kirchenvater zur Zahlung anweiset, die ohnedem selten einlaufenden derartigen Beträge auch leicht an den Rechnungsleger Hrn. Josef Haller durch den Kassadiener übermittelt werden können, die Kaßa der Stadtpfarrkirche aber ohne dem von dem Hrn. Kaßier geführt wird, so kann von der bisher gepflogenen Zuweisung nicht abgegangen werden. Gaffl. A. Vögerl Alois Schwingenschuß Amtmann Schriftführer

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