Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1853

sung der Pfründe. Nachdem der gegebene Termin zum Ausziehen bereits lange verfloßen ist, Bittstellerin sich in dieser Zeit klaglos verhalten hat, so wird derselben anmit rathschlägig bedeutet, daß von dem Bescheide in Betreff des Ausziehens für diesmal abgegangen wird, daß aber wenn sich die Bittstellerin neuerdings gegen die Hausordnung verfehlen sollte sie mit aller Strenge behandelt, u. keineswegs mehr im Hause geduldet werden würde. Weiters wird derselben der Fortbezug der ihr entzogenen Lazarethpfründe vom 1. Novbr. d. J. mit dem Beisatze bewilligt, daß keine Nachzahlung erfolgen dürfe. Hievon ist auch die M V. F. Rechnungsführung rathschlägig zu verständigen. Nro. 3792. Dasselbe Gesuch der Barbara Henögl pto Unterstand. Gleiche Erledigung wie vor mit Weglassung der Pfründe. Nro. 4996. Gesuch des Kaßier Göschl die einzuzahlenden Geldbeträge für Grabesstellen die St. Michaelskirche betreffend, nicht

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