Hausnamen etc. nebst der Bemerkung des Betriebsumfanges anzufertigen. Weiters sind die abverlangten Vernehmungen zu pflegen u. sowohl diese als die früheren auf die Wiedergestattung des früher von Joh. Pollhammer betriebenen Viktualienhandels Bezug nehmenden Akten dem Hrn. Referenten zur Berichtserstattung zuzustellen. Nro. 4514. Vernehmungsprotokoll über die Beschwerde der hiesigen Lohnkutscher. Das Polizeyamt hat über den Aufenthalt des Ferd. Hammermüller im Gemeindebezirke in Bezug der Fremden obliegenden Nachweisungen zu relationiren u. ist hievon dh. Vorhalt zu verständigen. Den Hrn. Mich: Neuhauser, Leopold Nußbaumer u. Ferd. Hammermüller ist die unbefugte Ausübung der Lohnkutscherey bey Androhung eines Strafbetrages dekretaliter zu untersagen. Nachdem G. Eder in der Vernehmung am 21. Septbr. d.J. behauptet, seine Fuhren im Auftrage der Beschwerdeführer verrichtet zu haben u. in der Protokollarbeschwerde der Letzteren nämlich der Lohnkutscher v. 13 Sept. d.J. kein gegentheiliger Beweis angegeben ist, so wird denselben rathschlägig bedeutet, daß auf
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