Zwangswege zur Einzünftung. Da es sich im vorliegenden Falle um Innungsrechte einer so bedeutenden Körperschaft handelt, u. die vorliegende Beschwerde sich über das Verhält- niß des Einzelnen zur Innung ausspricht, so ist es nothwendig, von dem Hrn. Vorsteher die Pro- tokollar Äußerung hierüber mit Vorhalt dieses abzufor- dern, worauf der vervoll- ständigte Akt dem Referen ten zur weiteren Berichtser- stattung zuzumitteln ist. Nro. 3851. Protokoll mit Barb. Gitzmayer pto Zurücklegung ihres Er- werbsteuerscheines. Wird der k.k. Bez. Hptm. berichtlich zur Amtshandlung vorgelegt, u. sind die Vorsteher der Weis- waarenhändler zum Beneh- men rathschlägig zu verständigen. Nro. 3791. Protokoll mit den Vorstehern des Tischlerhandwerkes u. Vier- telmeistern über das Ge- werbs-Verleihungsgesuch des Alois Neumayr. ad Nro. 3192 hinauszugeben folgender Bescheid. Da nach den allseitig gepfloge- nen Erhebungen u. Vernehmun- gen sich kein Bedarf zur Verlei- hung eines Tischlergewerbes ergibt, im Stadtbezirke 8 der- artige Befugniße bestehen, so kann ich im Einvernehmen des Gemeinderathes in die ge- bethene Gewerbs-Ertheilung
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