Ratsprotokoll vom 27. September 1853

telst Rathschlag erinnert, daß in Betreff der Errichtung eines Grabdenkmales für den vaterländischen Dichter Anton Schoßer kein Hinderniß im Wege stehe u. ungehindert vorgenommen werden kann, wenn zu Handen des H. Stadtkaßier die bestimmte Taxe pr 10 fl CMz erlegt seyn wird. Übrigens bedauert der Gemeinderath, diese Taxe nicht nachsehen zu können, da nach der Äußerung der geistl. Kirchenvogtey dieselbe hiezu nicht ermächtiget sey, der Kirche eine Einnahme zu entziehen. Gaffl Eelbauer A. Vögerl Amtmann Schriftführer

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