telst Rathschlag erinnert, daß in Betreff der Errichtung eines Grabdenkmales für den vaterländischen Dichter Anton Schoßer kein Hinderniß im Wege stehe u. ungehindert vor- genommen werden kann, wenn zu Handen des H. Stadtkaßier die bestimmte Taxe pr 10 fl CMz erlegt seyn wird. Übrigens bedauert der Ge- meinderath, diese Taxe nicht nachsehen zu können, da nach der Äußerung der geistl. Kirchenvogtey diesel- be hiezu nicht ermächtiget sey, der Kirche eine Einnah- me zu entziehen. Gaffl Eelbauer A. Vögerl Amtmann Schriftführer
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