nützt wurde, werden dem selben hievon für die zur Errichtung einer Feuerla- cke der Stadtkommune ab- getretenen Grundfläche von 3° - 4' Flächenmaß eben- so viel Grund in sein Eigenthum überlaßen, damit diese Feuerlache fortwährend ein städtisches Eigenthum verbleibe. Die noch erübrigenden 94 1/3 □K. sind zu verpachten, u. wird dießfalls auf der 24. den 3 Uhr Nachmittags ein Augenschein abgehal- ten. Nro. 4292. Anzeige des Bauverwalters Pilka in Betreff der Über- griffe von Seite des Bau- amtsschaffner Weiß. Ist Mart. Weiß mittelst De- kret zu erinnern, daß er dem Bauamtsverwalter Pilka in allen seinen zweckmäs sigen Anordnungen u. Be- fehlen ungesäumte Folge zu leisten habe, im ent- gengesetzten Falle hat selbe dem Referenten der II Sect. die Anzeige zu er- statten. Nro. 4449. Dekret der kk. Bezkshptm. Steyr mit der Produktions- bewilligung für den Theater Unternehmer Karl Schubuth. Zuzustellen, von der Voll- endung der Bauherstellun- gen seiner Zeit die Anzeige zu machen und für die bessere
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2