nützt wurde, werden dem selben hievon für die zur Errichtung einer Feuerlacke der Stadtkommune abgetretenen Grundfläche von 3° - 4' Flächenmaß ebenso viel Grund in sein Eigenthum überlaßen, damit diese Feuerlache fortwährend ein städtisches Eigenthum verbleibe. Die noch erübrigenden 94 1/3 □K. sind zu verpachten, u. wird dießfalls auf der 24. den 3 Uhr Nachmittags ein Augenschein abgehalten. Nro. 4292. Anzeige des Bauverwalters Pilka in Betreff der Übergriffe von Seite des Bauamtsschaffner Weiß. Ist Mart. Weiß mittelst Dekret zu erinnern, daß er dem Bauamtsverwalter Pilka in allen seinen zweckmäs sigen Anordnungen u. Befehlen ungesäumte Folge zu leisten habe, im entgengesetzten Falle hat selbe dem Referenten der II Sect. die Anzeige zu erstatten. Nro. 4449. Dekret der kk. Bezkshptm. Steyr mit der Produktionsbewilligung für den Theater Unternehmer Karl Schubuth. Zuzustellen, von der Vollendung der Bauherstellungen seiner Zeit die Anzeige zu machen und für die bessere
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