bezuge des Mortuars u. Laudemiums durchaus nicht einverstanden. 4061 Mehrere Bürger von Aichet vereint mit ihren Hrn. Viertlmeistern bitten um Belaßung der Hundesteuer pr 1 fl anstatt 2 fl C.M. Die Bestimmung der Hunde wurde mit h. Statth. Erlaß v. 26. Febr. 852 Z. 2089 intim. mit Currende der k.k. Bez. Hptm. v. 1. Juli 852 Z. 8679 als eine der wirksamsten Maßregeln zu deren Verminderung anerkannt, u. mit verschärfter Bestimmung anbefohlen. Das Ausmaß der Besteuerung ist der Gemeinde Vertrettung je nach Bedarf ihres Einkommens überlassen. Nachdem nun mit 1. Nov. d.J. der Bezug des 2 % Mortuars u. 1 % Laudemiums, des 1/2 % statt der Feuerlöschrequisiten u. Mousquettengebühren u. des statt der Landsteuer a 6 xr pr Steuergulden umgelegten städt. Beitrages durch den h. Erlaß des Ministeriums
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