sten des hiesigen Ar- menfondes so wie um Erlaßung des dießfalls nöthigen Gesetzes einzuschreiten, u. die Ausarbeitung die- ser Vorstellung dem beim Hr. Dr. Kompaß als Kon- zipienten befindlichen Hr. Dr. Schritter zu über- tragen. Da übrigens die Erle- digung dieser Gesuche voraussichtlich nicht so bald zu erwarten steht, so muß für die De- kung des heurigen Ab- ganges nach Vorschrift der § 58 u. 59 des für die hiesige Stadt be- stehenden Gemeindege- setzes Sorge getragen u. der dießfällige Antrag dann gestellt werden, wenn der Hr. Rechn. Revident den ihm über das heute genehmigte Prälimi- nar aufgetragenen Be- richt erstattet haben wird. Wurde dieser Antrag durch Stimmenmehrheit angenommen; nur sind die Herrn Gemeinde- räthe Lechner, Will- ner, Stiegler mit der Einschreitung zum Fort-
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