seit Jahrhunderten, so daß ihre Entste- hung in die unvordenklichen Zeiten zurückfällt, und ebendeßhalb dieselbe so wie die derselben anklebenden Rechtsverhältnisse nicht zu erinnern sind. Die erste jetzt bekannte gesetzliche Anerkennung erhielt der Bezug die- ser Veränderungsgebühren durch die Taxordnung der Kaiserin Maria Theresia vom Jahre 1754; es geht jedoch schon aus dem Inhalte derselben hervor, daß dieser Bezug der Ver- änderungsgebühren nicht erst neu als irgend ein außerordent- liches Hilfsmittel geschaffen wurde, sondern bereits als ein der Gemein- de Steyr zustehendes Recht bestand, und durch die von der erhabenen Kaiserin vorgenommene Regulirung, der Bezüge und Einkünfte der Commu- ne Stadt Steyr nicht aufgehoben, son- dern vielmehr ausdrücklich als ein regelmässiger und auf gesetz- liche Anordnungen gegründeter ausdrücklich anerkannt und gesetz- lich sanctionirt wurde. Es scheint sonach dieser in einem Gesetze nicht, gegründete Erlaß der Aufhebung dieser Bezüge nach sei- nem Wortlaute dadurch hervorge- ruffen und veranlaßt worden zu sein, daß man sich in die (wie es bei allen aus uralten Zeiten
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2