Ratsprotokoll vom 9. September 1853

seit Jahrhunderten, so daß ihre Entstehung in die unvordenklichen Zeiten zurückfällt, und ebendeßhalb dieselbe so wie die derselben anklebenden Rechtsverhältnisse nicht zu erinnern sind. Die erste jetzt bekannte gesetzliche Anerkennung erhielt der Bezug dieser Veränderungsgebühren durch die Taxordnung der Kaiserin Maria Theresia vom Jahre 1754; es geht jedoch schon aus dem Inhalte derselben hervor, daß dieser Bezug der Veränderungsgebühren nicht erst neu als irgend ein außerordentliches Hilfsmittel geschaffen wurde, sondern bereits als ein der Gemeinde Steyr zustehendes Recht bestand, und durch die von der erhabenen Kaiserin vorgenommene Regulirung, der Bezüge und Einkünfte der Commune Stadt Steyr nicht aufgehoben, sondern vielmehr ausdrücklich als ein regelmässiger und auf gesetzliche Anordnungen gegründeter ausdrücklich anerkannt und gesetzlich sanctionirt wurde. Es scheint sonach dieser in einem Gesetze nicht, gegründete Erlaß der Aufhebung dieser Bezüge nach seinem Wortlaute dadurch hervorgeruffen und veranlaßt worden zu sein, daß man sich in die (wie es bei allen aus uralten Zeiten

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