An den Herrn Bürgermeister Gaffel in Steyr. Über den hohen Ministerial-Erlaß vom 11. Juni 1853 Z. 11460 betreffend die Aufhebung mehrerer der sichersten und einträglichsten Einnahmsquellen der Stadt Steyr – um die gegen denselben und alternativ in Folge desselben einzuleitenden Schritte und Vorkehrungen erstatte ich nachstehendes Rechtsgutachten. Dieser hohe Erlaß lautet, bezüglich der Aufhebung des Laudemiums und Mortuariums wörtlich: Das hohe k.k. Ministerium des Innern hat sich nach Erwägung aller Verhältnisse nicht veranlaßt finden können, bei Sr. Majestät einen allerunterthänigsten Antrag zu stellen, daß der Gemeinde Stadt Steyr zur Deckung ihrer Bedürfniße des jährlichen Gemeindehaushaltes das außerordentliche Hilfsmittel der Erhebung einer Veränderungsgebühr (Laudemium und Mortuarium) ferner verwilliget werde. Der Fortbezug einer solchen hat mit dem kommenden Verwaltungsjahre jedenfalls eingestellt zu werden, und
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