Ratsprotokoll vom 9. September 1853

An den Herrn Bürgermeister Gaffel in Steyr. Über den hohen Ministerial-Erlaß vom 11. Juni 1853 Z. 11460 betreffend die Aufhe- bung mehrerer der sichersten und ein- träglichsten Einnahmsquellen der Stadt Steyr – um die gegen denselben und alter- nativ in Folge desselben einzuleitenden Schritte und Vorkehrungen erstatte ich nachstehendes Rechtsgutachten. Dieser hohe Erlaß lautet, bezüglich der Aufhebung des Laudemiums und Mortu- ariums wörtlich: Das hohe k.k. Ministerium des Innern hat sich nach Erwägung aller Verhältnis- se nicht veranlaßt finden können, bei Sr. Majestät einen allerunterthä- nigsten Antrag zu stellen, daß der Ge- meinde Stadt Steyr zur Deckung ihrer Bedürfniße des jährlichen Gemeinde- haushaltes das außerordentliche Hilfs- mittel der Erhebung einer Verände- rungsgebühr (Laudemium und Mortua- rium) ferner verwilliget werde. Der Fortbezug einer solchen hat mit dem kommenden Verwaltungsjahre jedenfalls eingestellt zu werden, und

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