v. 33 1/3 % für die sämtl. Gerichtsauslagen dennoch eine jährl. Rente v. 2000 fl zu Gute komme. Wolle nun hierüber der weitere Beschluß & das Erforderliche veranlaßen werden. Steyr am 9. Septbr. 1853 Gaffl m/p Bürgermeister
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