Ratsprotokoll vom 9. September 1853

Bürger Corps zugewiesen ist, – somit auf diese Einnahme eine Last klebt; der Ertrag könnte sich, wie im Jahre 1852 zwischen 800 fl–900 fl entziffern. Weiters trage ich an, daß von allen Verlassenschaften, welche 100 fl überstei- gen, 1 % an den Armenfonde abge- führt hiezu ebenfalls durch ein Landes- gesetz die a.h. Genehmigung erwirkt werde. Der Bezug dieser Ertragsquelle dürfte sich auf 900 fl–1000 fl berechnen. In Wien ist auf Ansuchen des Gem. Rathes durch den Erlaß des Ministerium des Innern v. 7. Septbr. Febr. 1849 Z. 3053 dieser Antrag genehmigt worden. Eine neue Ertragsquelle, außer der vor erwähnten, noch weiters aufzufinden oder auszumitteln, dürfte in der gegenwärtigen Zeit sehr schwierig zur Erwirkung einer höheren Genehmigung kaum anzurathen & wahrscheinlich auch ohne Erfolg seyn. Zur Dekung des Abganges steht nun kein anderer Weg offen als jene der Re- partition. Der Gemeinderath hat daher bei der angeordneten Vorsorge für die Dekung der Gemeindeauslagen mit dem im Gesetze angedeutenden Mitteln für das Verwaltungsjahr 1854 sowohl als auch für die künftigen Jahre insbesonders dem § 59 der a.h. genehmigten Ge- meinde Ordnung für die Stadt Steyr v. 11. Nov. 1850 sich gegenwärtig zu halten. Und dieser § gestattet Umlagen auf

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