No. 2928/56 H. Erlaß des Minist. d Innern intm. v. 11. Juny 1853 Z. 11460 mit k.k. Bez. Hauptmschft. Dekret v. 22. d.J. Z. 7488 die Aufhebung des Mortuars Laudemium des städtsch. Beitrages des 1/2 % bei Besitzesveränder. mit 1. Nov. 1853. Durch h. Erlaß des Ministerium des Innern v. 11. Juny 1853 Z. 11460 intim k.k. Bezhauptmschftl. Dekret vom 22. Juny d.J. Z. 7488 hat mit 1. Nov. 1853 aufzuhören. A. Der Bezug des seit der a.h. genehmigten Taxordnung v.J. 1754 eingehobenen 2 % Mortuars & 1 % Laudemium. B. Der nach gemeinderäthl. Kundmachung v. 20. Septb. 1851 Z. 3327 umgelegte städtische Beitrag v. 6 xr v. Steuergulden statt der aufgehobenen Landsteuer. C. Die in Folge besagten Kundmachung in eine 1/2 % bei Besitzveränderungen umgewandelte Gebühr, statt die früher behobenen fixen Feuerlöschrequisiten u. Mouskettengebühren und es ist in diesem h. Erlasse dem Gemeinde Rathe die Weihung gegeben, bei dem angeordneten Vorsorge für die Deckung der Gemeinde Auslagen mit dem im Gesetze angedeutenden Mitteln, für das Verwaltungsjahr 1854 sowohl, als auch für die künftigen Jahre insbesonders nach § 59 der a.h. genehmigten
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