Ratsprotokoll vom 9. September 1853

des Innern v. 16. Juni d.J. Z. 11460 in Folge des h. Statth. Erlaßes v. 16. Juni d.J. Z. 9495 intim mit k.k. Bezirkshptmsch. Dekret v. 22. Juni d.J. Z. 1488 aufzuhören hat, der Gemeinde von der [?] kein Ersatz dafür ausgesprochen ist, jedoch Schritte hiezu vorberei- tet sind, der Entgang dieser Gefälle zur Ge- meindekosten 6000 fl C.M. beträgt, daher Mittel u. Wege eingeleitet wer- den müssen diesen Ent- gang auf irgend eine Weise zu decken u. die Umlagen auf die Gemein- deglieder so schonend als möglich zu stellen, durch die erhöhte Besteuerung der Hunde viele Gemeindeglieder ei- ne Zahlung leisten wel- che durch vorerwähnten Gefällen Entgang zum Gemeindehaushalt gar nichts mehr beitragen, so kann auf eine Abän- derung des gemeinde- räthlichen Beschlußes

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