Aufhängstangen in so lange nicht öffentliche Rücksichten die Gemeinde Repräsentanz zur Intervenirung veranlaßen, nur Privatsache ist u. die Gemeinde weder berufen noch berechtiget seyn kan, die Richtigkeit des Situations Planes u. Marksteines zu constatiren, u. das daraus hervorgehende Recht zu wahren, dieses vielmehr dem betreffenden Gerichte unterliegt, so kann die Gem. Vorstehg. diesem Gesuche keine Folge geben, wovon dieselbe rathschlägig zu erinnern. VI. Section Nro. 4120 Competenten Tabelle über die Gesuche um Verleihung der erledigen Pfründen. Bey der am 19. d.Mts. stattfindenden Armensitzung in Vorlage zu bringen. Nro. 4092 Konto pr. 30 xr C.M. für das Tragen der Theres Austerhuber in das Spital mit dem Krankenseßel. Der M. V. Fonds Rechgsführung zur Zahlung mit 30 xr C.M. Nro. 4138 Protokoll mit dem Viertelmeister Zimmer um Gestattung des Unterstandes für Josef Weiß. Bewilligt gegen Beobachtung der Hausordnung.
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