gewilliget, daß die Sprengung wegen allfälliger Erschütterung des Ufers u. des Kalkofens etc. durch Pulver nur mit größter Vorsicht geschehe, u. der Steindamm solid u. regelrecht hergestellt werde. Der Begin der Arbeit ist dem Gemeinderathe 8 Tage vorher anzuzeigen. Hievon ist die Wehrgraben Commune auf eine Abschrift des Coons. Protokolls zu Handen ihres Vorstehers zu verständigen. Nro. 4101 Augenscheins Coons. Protokoll über die von etlichen Bürgern angesuchte Pflasterentfernung u. Beschotterung des innern Wasserberges. Der Bauverwalter hat zur Erprobung unter Zuzug des Hrn. G. R. Edelbaur vorläufig die Entfernung der beiden Stangen des erwähnten Einfallgitters zu veranlaßen, wornach erst in Betreff des Pflasters die weiteren Verfügungen getroffen werden. Nro. 4206 Gesuch des Hrn. Gem. Rath Stutzinger um einen 4 wochentl. Urlaub. Wird dem Hrn. Bittsteller ein 14 tägiger Urlaub bewilligt. Nro. 4207 Antrag der Bausection nebst Erklärung des Franz Krapf pcto Lieferung von
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