nach Einvernehmung des Ge- meinderathes in die gebethene Verleihung nicht eingehen kann, weil nach den gepflo- genen Vernehmungen, u. der unbefangenen Beurthei- lung dieser Gewerbsgat- tung der Lokalbedarf im Gemeindebezirke bey dem Be- stande von 22 Bäckern mehr als zureichend gedeckt, und überdies durch den Besuch der umliegenden Bäcker an Wo- chenmärkten dem Bedarfe vollkommen entsprochen wird. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle bey der h. Statthalterey der Rekurs binnen 14 Tagen anzumelden u. in weiteren 4 Wochen einzubrin- gen; wovon Bittsteller, so wie die Bäckerinnung zu Handen des Vorstehers Alois Kleinheitz rathschlägig zu verständigen. Nro. 3456 Indors. der k.k. Bezkshptm. Steyr vom 26. July 1853 Z. 8121 pcto Berichts- erstattung über den Rekurs des Georg Eder wegen ver- weigerter Verleihung eines Lohnkutscher Befugnißes. Das Vollzugs Bureau hat im Einvernehmen mit dem Poli- zeyamte die angeordneten Erhebungen dem Referen- ten zur weiteren Berichter- stattung zur Hand zu stel- len, in sich über den Leumund u. die materiellen Mittel eines selbstständigen Betrie- bes einer Lohnkutscherey glaub-
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