Ratsprotokoll vom 16. August 1853

be angeführten Privat Verhältniße u. Stipulationen zwischen ihm und dem Maurermeister Gutbruner keine Rücksicht nehmen könne, sondern demselben vielmehr beauftragen müsse, sämmtl. abgebrochenes Mauerwerk binnen längstens 6 Wochen adato zu beseitigen u. da man ferner für diesen dem öffentl. Vergnügen gewidmeten Spaziergang sich mit dem von ihm beantragten Geländer oder lebendigen Zaune durchaus nicht, sondern nur mit einem ähnlichen längst des Gaffl'schen Gartens befindlichen begnügen könne, sich binnen 14 Tagen bestimt zu äußern, in welcher Zeit er den gänzlichen Mauerabbruch vollenden, u. eine gleiche Barier herstellen wolle, widrigens sowohl die Schuttwegräumung als der Geländerbau zwangsweise durchgeführt werden müßten. V. Section Nro. 3411 Vernehmungsprot. mit den Vorstehern des Bäckenhandwerkes über das Gewerbegesuch des Josef Pichler. Ist das Gesuch ad No. 2942 zu erledigen mit folgenden Bescheid: auf ihr an die löbl. k.k. Bezkshptm. zur Entscheidung in erster Instanz überkommene Gesuch wird Ihnen bedeutet, daß ich

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