be angeführten Privat Ver- hältniße u. Stipulationen zwi- schen ihm und dem Maurer- meister Gutbruner keine Rücksicht nehmen könne, son- dern demselben vielmehr beauftragen müsse, sämmtl. abgebrochenes Mauerwerk binnen längstens 6 Wochen adato zu beseitigen u. da man ferner für diesen dem öffentl. Vergnügen gewid- meten Spaziergang sich mit dem von ihm beantrag- ten Geländer oder lebendigen Zaune durchaus nicht, sondern nur mit einem ähnlichen längst des Gaffl'schen Gartens befindlichen begnügen könne, sich binnen 14 Tagen bestimt zu äußern, in welcher Zeit er den gänzlichen Mauerab- bruch vollenden, u. eine gleiche Barier herstellen wolle, widrigens sowohl die Schuttwegräumung als der Geländerbau zwangs- weise durchgeführt wer- den müßten. V. Section Nro. 3411 Vernehmungsprot. mit den Vorstehern des Bäckenhandwer- kes über das Gewerbegesuch des Josef Pichler. Ist das Gesuch ad Nro. 2942 zu erle- digen mit folgenden Bescheid: auf ihr an die löbl. k.k. Bezkshptm. zur Entscheidung in erster In- stanz überkommene Gesuch wird Ihnen bedeutet, daß ich
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