Ratsprotokoll vom 9. August 1853

kräftiger Entscheidung hieramts zur Erwerbsteuer zu erklären hat. Nro. 3318. Protokoll mit Johan Simader pto der ihm von den Schuhmachern zur Last gelegten Gewerbstörung. Die Protokollarbeschwerde der Schuhmacher Innung ad Nro. 3252 zu erledigen mit folgenden Bescheid: Dem Herrn Johan Simmader ist mit Dekret zu bedeuten, daß er als befugter Lederer nach den gegenwärtigen Gewerbsvorschriften nicht berichtiget sey, die Schuhmacherey durch Haltung von Gesellen außer Hause mittelst Abgabe des selbst erzeugten Leders zu betreiben, auch nicht geeignet sey, gegenüber dem hohen Aerar als Schuhlieferant gegen unbestimten Absatz aufzutreten, was als eine Gewerbstörung betrachtet werden muß. Es wird daher in Folge der Beschwerde der hiesigen Schuhmacherinnung dieser Betrieb bey Vermeidung eines Pönale untersagt, u. steht gegen diese Entscheidung bey der h. Statthalterey der Rekurs offen, welcher in gesetzl. Frist anzumelden u. einzubringen ist. Hievon sind die Vorsteher des Schuhmacherhandwertes zu Handen des Herrn Ernst rathschl. zu verständigen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2