kräftiger Entscheidung hieramts zur Erwerbsteuer zu erklären hat. Nro. 3318. Protokoll mit Johan Sima- der pto der ihm von den Schuhmachern zur Last ge- legten Gewerbstörung. Die Protokollarbeschwerde der Schuhmacher Innung ad Nro. 3252 zu erledigen mit folgenden Bescheid: Dem Herrn Johan Simmader ist mit Dekret zu bedeuten, daß er als befugter Lederer nach den gegenwärtigen Gewerbsvor- schriften nicht berichtiget sey, die Schuhmacherey durch Haltung von Gesellen außer Hause mittelst Abgabe des selbst er- zeugten Leders zu betreiben, auch nicht geeignet sey, gegen- über dem hohen Aerar als Schuhlieferant gegen unbestim- ten Absatz aufzutreten, was als eine Gewerbstörung betrachtet werden muß. Es wird daher in Folge der Be- schwerde der hiesigen Schuhma- cherinnung dieser Betrieb bey Vermeidung eines Pönale unter- sagt, u. steht gegen diese Ent- scheidung bey der h. Statthalte- rey der Rekurs offen, welcher in gesetzl. Frist anzumelden u. einzubringen ist. Hievon sind die Vorsteher des Schuh- macherhandwertes zu Handen des Herrn Ernst rathschl. zu ver- ständigen.
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