angesagt wurde, demohn- geachtet die Hrn. Gem. Rth. Mich. Heindl, Vogl u. Woi- setschläger, ohne sich ent- schuldigt zu haben, nicht erschienen sind, so sind benannten Herren mit der angedrohten Strafe zu be- legen. Ist an die Herrn Gemeinde- räthe Vogl, Mich. Heindl und Woisetschläger pto Einzah- lung des Strafbetrages pr 10 fl das Dekret aus- zufertigen u. hievon das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen. Gaffl Alois Vogl Amtmann Schriftführer Edelbauer
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