angesagt wurde, demohngeachtet die Hrn. Gem. Rth. Mich. Heindl, Vogl u. Woisetschläger, ohne sich entschuldigt zu haben, nicht erschienen sind, so sind benannten Herren mit der angedrohten Strafe zu belegen. Ist an die Herrn Gemeinderäthe Vogl, Mich. Heindl und Woisetschläger pto Einzahlung des Strafbetrages pr 10 fl das Dekret auszufertigen u. hievon das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen. Gaffl Alois Vogl Amtmann Schriftführer Edelbauer
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