Schätzungswerthes, welcher nach dem Inhalte dieses De- kretes zugleich die Vergü- tungssumme der einzelnen Theilnehmer ist, sich auf 3530 fl 4 xr entziffert, hievon aber nur 3435 fl 23 xr angewiesen wurden, so ist sich um Aufklärung dieser Differenz durch die kk. Bezks- hptm. an die h. kk. Statthalte- rey zu verwenden. Nro. 2769. Erledigung des kk. Bezksger. womit auf den 22. d.Mts. die Schätzung der 2 jungen Birn- bäume auf dem exproperiir- ten Köglmayrgrund vorge- nommen wird. Sind die Hrn. Gem. Räthe Eysn, Vogl u. Vögerl hiezu einzuladen. Nro. 2587. Note des kk. Bezirksger. Steyr vom 29. May Z. 5108, daß das Urtheil vom 30. März gegen Franz Graßner wegen Ver- satzannehmerey vom kk. Lan- desgerichte bestättigt worden sey. Ist nun Franz Graßner aus Hall wegen seiner konsta- tirten Bedenklichkeit gegen die Sicherheit des Eigenthums u. wegen persönlicher Er- werbsunfähigkeit förmlich u. für immer aus dem hie- sigen Gemeindebezirke abzu- schaffen, u. daher das Erkent- niß auszufertigen u. der kk. Bezkshptm. zur Bestättigung vorzulegen.
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