Schätzungswerthes, welcher nach dem Inhalte dieses Dekretes zugleich die Vergütungssumme der einzelnen Theilnehmer ist, sich auf 3530 fl 4 xr entziffert, hievon aber nur 3435 fl 23 xr angewiesen wurden, so ist sich um Aufklärung dieser Differenz durch die kk. Bezkshptm. an die h. kk. Statthalterey zu verwenden. Nro. 2769. Erledigung des kk. Bezksger. womit auf den 22. d.Mts. die Schätzung der 2 jungen Birnbäume auf dem exproperiirten Köglmayrgrund vorgenommen wird. Sind die Hrn. Gem. Räthe Eysn, Vogl u. Vögerl hiezu einzuladen. Nro. 2587. Note des kk. Bezirksger. Steyr vom 29. May Z. 5108, daß das Urtheil vom 30. März gegen Franz Graßner wegen Versatzannehmerey vom kk. Landesgerichte bestättigt worden sey. Ist nun Franz Graßner aus Hall wegen seiner konstatirten Bedenklichkeit gegen die Sicherheit des Eigenthums u. wegen persönlicher Erwerbsunfähigkeit förmlich u. für immer aus dem hiesigen Gemeindebezirke abzuschaffen, u. daher das Erkentniß auszufertigen u. der kk. Bezkshptm. zur Bestättigung vorzulegen.
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