Z. 5334 in Betreff der Bescheidung des Anton Schreiberhuber über seine Rekursanmeldung hinsichtlich der Erweiterung der Kögelprielerstraße. Ist nun der mit Bericht vom 3. v.Mts. vorgelegte Bescheid seinem vollem Inhalte nach auszufertigen, u. dem Urban Schreiberhuber gegen Empfangsschein, welcher mit Relation vorzulegen, zuzustellen, dem selbem aber am Schluße noch folgendes beyzufügen. Zugleich wird Ihnen bekannt gegeben, daß die k.k. Bez. Hptm. mit Sig. v. 29. v./3. d. Mts. Z. 5334 hieher erinnerte, dß. gegen die in dieser Erledigg. gestellten Anträge zur sogleichen Vornahme der Straßenerweiterung in Kögelpriel kein Anstand obwaltet, da gegen das dießfällige bereits in Rechtskraft erwachsene Erkenntniß des Herrn Statthalters vom 18. Jänner d.J. kein Rekurs mehr stattfindet. Nro. 2475 Sign. der k.k. Bezkshptm. v. 1. Juny Z. 6551 womit der Rekurs des Urb. Schreiberhuber um Aufhebung des gem. Bescheides pcto der Kögelprielerstraße mit dem Auftrage zugemittelt wird, dem Rekurrenten zu bedeuten, daß die Ausführung dieser Strassenherstellungsarbeiten durch die nichtigen Einsprachen keinen Auf-
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