rar keine Steuer entzogen, u. den Besitzern selbst schwerlich im Abschätzungswege ein päcunierer Nachtheil zugehen wird, während bey der Verwendung des Amongrundes be- deutende Geldopfer u. die Vereitlung der unter den Auspitien der Behörden be- absichtigten Zwecke in Gewinnung jenes Platzes um so fühlbarer werden, als die Gemeinde seit der Überlassung der städ- tischen Kaßerne zum k.k. Kreisamtsge- bäude, den Adaptirungen seit dem Jahre 1848 u. den weiters übernommenen Ver- bindlichkeiten einen Kostenaufwand von beyläufig 30.000 fl getragen hat, die an- gedrohte Außerbesitzsetzung sie darum aber schmerzlich nehmen müßte, weil der Zweck, ein den gegebenen Verhältnißen ganz entsprechendes Hauptschulgebäude herzustellen, dennoch nicht erreicht würde, es ist daher auch Billigkeit und Gerechtigkeit, welche der Expropriierung der projektirten Realitäten das Wort sprechen. Schlüßlich den Kostenpunkt anbelan- gend, so wird durch den Ankauf die- ser beyden Häuser der Bau jedenfalls billiger herzustellen seyn, da hier der Grundbau s. Keller bereits vollständig gegeben ist, da bey dem Amongrunde die Ausräumung des seit 5 Jahren stark verschütteten Grabens als Bau- stelle die Gewinnung des planmäßi- gen Fundamentes äußerst kostspielig machte, während bey Verwendung
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