rar keine Steuer entzogen, u. den Besitzern selbst schwerlich im Abschätzungswege ein päcunierer Nachtheil zugehen wird, während bey der Verwendung des Amongrundes bedeutende Geldopfer u. die Vereitlung der unter den Auspitien der Behörden beabsichtigten Zwecke in Gewinnung jenes Platzes um so fühlbarer werden, als die Gemeinde seit der Überlassung der städtischen Kaßerne zum k.k. Kreisamtsgebäude, den Adaptirungen seit dem Jahre 1848 u. den weiters übernommenen Verbindlichkeiten einen Kostenaufwand von beyläufig 30.000 fl getragen hat, die angedrohte Außerbesitzsetzung sie darum aber schmerzlich nehmen müßte, weil der Zweck, ein den gegebenen Verhältnißen ganz entsprechendes Hauptschulgebäude herzustellen, dennoch nicht erreicht würde, es ist daher auch Billigkeit und Gerechtigkeit, welche der Expropriierung der projektirten Realitäten das Wort sprechen. Schlüßlich den Kostenpunkt anbelangend, so wird durch den Ankauf dieser beyden Häuser der Bau jedenfalls billiger herzustellen seyn, da hier der Grundbau s. Keller bereits vollständig gegeben ist, da bey dem Amongrunde die Ausräumung des seit 5 Jahren stark verschütteten Grabens als Baustelle die Gewinnung des planmäßigen Fundamentes äußerst kostspielig machte, während bey Verwendung
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