in Beziehung auf Raum u. Örtlichkeit sehr beachtenswerthe Vortheile her- aus. 2) In Beziehung des Umbaues hat die Gemeinde Repräsentanz die Meinung Bauverständiger eingehohlt, u. ihr Ur- theil dahin berichtiget, daß bey dem al- ten Schulhause die Hauptmauern den Aufbau 2er Stockwerke erleiden die schon vorhandenen Grundfesten den ganzen Unterbau entbehrlich ma- chen, das Abbrechen bis zum Punkte der Heraushebung des Erdgeschoßes mit Beseitigung der Eingangstuf- fen nothwendig, übrigens aber die äußerst zweckmäßige innere Eintheilung des bereits entworfe- nen Planes sich ohne Schwierigkeit der Form dieses Baugrundes an- gemessen übertragen laße. Das sogenannte Direktorstöckl müße jedoch ganz niedergerißen werden. Die Befürchtungen, daß durch den Höher- bau eines der angränzenden Gebäude den Schulzimmern das nöthige Licht entzogen werde, wäre nur in soferne gegründet, als es bey ei- ner der jetzigen ähnlichen inneren Eintheilung des alten Schulhauses verbliebe; das ist, wenn man den Schulgang wie jetzt im nördlichen Theile des Schulhauses beließe, an- statt ihn, wie es ersprießliche Gründe
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