in Beziehung auf Raum u. Örtlichkeit sehr beachtenswerthe Vortheile heraus. 2) In Beziehung des Umbaues hat die Gemeinde Repräsentanz die Meinung Bauverständiger eingehohlt, u. ihr Urtheil dahin berichtiget, daß bey dem alten Schulhause die Hauptmauern den Aufbau 2er Stockwerke erleiden die schon vorhandenen Grundfesten den ganzen Unterbau entbehrlich machen, das Abbrechen bis zum Punkte der Heraushebung des Erdgeschoßes mit Beseitigung der Eingangstuffen nothwendig, übrigens aber die äußerst zweckmäßige innere Eintheilung des bereits entworfenen Planes sich ohne Schwierigkeit der Form dieses Baugrundes angemessen übertragen laße. Das sogenannte Direktorstöckl müße jedoch ganz niedergerißen werden. Die Befürchtungen, daß durch den Höherbau eines der angränzenden Gebäude den Schulzimmern das nöthige Licht entzogen werde, wäre nur in soferne gegründet, als es bey einer der jetzigen ähnlichen inneren Eintheilung des alten Schulhauses verbliebe; das ist, wenn man den Schulgang wie jetzt im nördlichen Theile des Schulhauses beließe, anstatt ihn, wie es ersprießliche Gründe
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