Bewohner eine gewerbliche Vorbildung am Meisten bedürfen, am Weitesten davon ent- legen ist. Überdem zugegeben, daß die Be- wohner Steyrdorfs ungeachtet der weiten Entfernung ihre Kinder in die bey der Stadtpfarrkirche zu erbauende Schule schicken möchten (wenn sie nicht die nähere Aicheter- schule vorziehen), welche Gefahren entstehen da für die Schule besuchenden Kinder, die der Kürze des Weges halber über den Voglsangberg gehen, schmale Brücken und Stege, welche wegen Ansperrung des Holzflößens ohne Geländer seyn müßen, passiren, sogar die Holzblöcke bey den Sägemühlen überschreiten müßen, und hiebey Hochwässern und Glatteis ausgesetzt werden; dazu noch die natürliche Unvorsichtigkeit der Kinder. Zum Beweise dessen wird die polizeyämtl. Anzeige u. Relation des Bauamtes in u. angeschloßen. – Alle diese Gefahren be- seitiget der projektirte Bau im ehe- maligen Schulhause. 2. Der Protokollarbemerkung vom 9. August 1851, daß der Unterricht in diesem Gebäude durch den Knochenstampf gestört werde, tritt bey dem Amongrunde jene gegen- über, daß in den nächsten Nähe ein Bin- der und Tischler ihr polterndes Hand- werk treiben, und die oft wiederhohlten Streitigkeiten des Mauthners mit
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