gebäude um die Mitte des Ortes errichtet werden sollen, und nicht in der Nähe lärmender Professionisten; hier aber ein lärmender Binder, Tischler, und der Mauthschranken, an welcher wegen Umgehung desselben vielseitige Streitigkeiten entstehen, nahe Nachbarn sind. ad 2) Der angezogene h. Statthalterey Erlaß v. 10. März 1852 Z. 252 wurde der Gemeinde Repräsentanz nie ämtlich bekannt gemacht, daher die Citate hieraus nie jenem neuesten v. 9. März d.J. Z. 1132 intim. mit Dekrete der k.k. Bzrkshptmschft. v. 20. May 1853 Z. 5751 für die Gemeinde Repräsentanz dunkle Stellen sind, deren weitere Erörterung nicht möglich ist. Es scheint übrigens doch hervorzugehen, daß sich der Hr. Statthalter durch eine Relation des betreffenden Referenten bewogen fand, seyne Schlußfolgerung hierauf der Art zu faßen, daß nur der Amongrund am zweckdienlichsten sey: da aber weder der Gemeinderath noch die betheiligten Anrainer, der hochwürdige Herr Canonicus Plersch und der Tischlermeister Puxkandl hievon Kenntniß erhielten, so sind die in dieser Relation ausgesprochenen Ansichten sehr einseitig zu nennen, und nur einer Parthey genügend,
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