Ratsprotokoll vom 7. Juni 1853

Um die Örtlichkeit ganz anschaulich zu machen erlaubt sich die Gemeinde Repräsentanz einen Situations Plan des Stadtbezirkes in ././. mit der Bezeichnung des Amongrundes mit I anzuschließen, welcher die ausge- sprochenen Befürchtungen hinlänglich be- gründet. Die zu große Entfernung der Eingeschullten fand bereits die volle Würdigung der h. k.k. Landesschulbehörde in dem Erlaße v. 6. May 1852 Z. 562/Sch. worin es bey der von der Gemeinde beantragten Vereinigung der Ennsdorfer u. der Bergschule durch Vornahme einer Erweite- rung bey der Letzteren ganz unzuläßig be- funden wurde, den Kindern aus dem Bezirke der Schule Ennsdorf insbesondere jenen aus der Ortschaften Ramingsteg und Gmain auch noch den Weg von Ennsdorf bis in die Berg- schule zuzumuthen, und da der Amongrund noch weiter vom Ennsdorf, also auch von der Vorstadttheilen Aichet und Kögelpriel ent- fernt ist, dieselben Rücksichten in Betreff des Besuches der Haupt- u. Realschule gleich- falls um so mehr gelten müssen. Endlich spricht durch den § 362 der pol. Schul- verfassung gegen diese Bauführung; denn es heißt daselbst ausdrücklich: daß Schul-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2