Um die Örtlichkeit ganz anschaulich zu machen erlaubt sich die Gemeinde Repräsentanz einen Situations Plan des Stadtbezirkes in ././. mit der Bezeichnung des Amongrundes mit I anzuschließen, welcher die ausgesprochenen Befürchtungen hinlänglich begründet. Die zu große Entfernung der Eingeschullten fand bereits die volle Würdigung der h. k.k. Landesschulbehörde in dem Erlaße v. 6. May 1852 Z. 562/Sch. worin es bey der von der Gemeinde beantragten Vereinigung der Ennsdorfer u. der Bergschule durch Vornahme einer Erweiterung bey der Letzteren ganz unzuläßig befunden wurde, den Kindern aus dem Bezirke der Schule Ennsdorf insbesondere jenen aus der Ortschaften Ramingsteg und Gmain auch noch den Weg von Ennsdorf bis in die Bergschule zuzumuthen, und da der Amongrund noch weiter vom Ennsdorf, also auch von der Vorstadttheilen Aichet und Kögelpriel entfernt ist, dieselben Rücksichten in Betreff des Besuches der Haupt- u. Realschule gleichfalls um so mehr gelten müssen. Endlich spricht durch den § 362 der pol. Schulverfassung gegen diese Bauführung; denn es heißt daselbst ausdrücklich: daß Schul-
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