bessere Elementar und Ausbildung ihrer Jugend einiger Eifer für endliche Herstellung einer angemessenen Unterkunft der Haupt und Unter-Realschule voraussetzen sollte, wüßte einen andern geeigneten Bauplatz in Vorschlag zu bringen. 4. Daß auf die Unterkunft im Exjesuiten Gebäude wegen gegenwärtiger Anspruchsnahme des k.k. Landesgerichtes und die künftige Bestimmung für die in Folge der neuen Organisirung aufgestellten k.k. Behörden keine Rechnung zu machen sey. 5. Daß der Herr Bürgermeister zur Verständigung des Gemeinderathes auf den auffallenden Wiederspruch zwischen den Protokollen Erklärungen vom 20. April 1853 und der Äußerung vom 9. August 1851 aufmerksam zu machen sey. 6. Daß bey der löbl. k.k. Bezirkshptmschft eine nochmalige coonelle. Verhandlung zur Einhohlung der Erklärung statt finden werde, ob die Gemeinde Repräsentanz vielleicht doch einen andern geeigneten Standort für das fragliche Gebäude zu bezeichnen, aber auch für dasselbe sicher und unbeanständet zu verschaffen vermöge, und wenn nicht, ob sie demnach auf ihre Protestation behare, weßhalb aufmerksam gemacht wird, daß in letzteren Falle die Außer-
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