Zweck in Steyr keine anderen Lokalitäten vorhanden seyn, als der Platz neben der Michaelskirche in der Vorstadt Steyrdorf, der städtische Grund auf dem Wieserfeldplatze, und der städtische Amongrund vor der Stadtpfarrkirche, daß die Coon. selbst zugestanden hat, daß der Wieserfelderplatz seyner zu großen Entfernung wegen zu dem fraglichen Zwecke sich nicht eigene. 2. Daß der h. Statthalterey Erlaß vom 10. März 1852 Z. 382 sich ausspricht, daß der Platz neben der Michaelskirche wegen seyner Beschränktheit zum Standorte das bezeichneten Gebäudes sich nicht eigne, und daß allein der Amongrund ohngeachtet er nicht in der Mitte der Stadt liegt, den Bedingungen eines derartigen Hausbauers noch am Meisten entspricht. Hierin sey auch schon die Antwort auf die von den Vertretern der Stadtgemeinde bey der Verhandlung am 20. April 1853 gegen die fragliche Widmung des Amongrundes aus dessen etwas entfernten Lage Folge gegeben worden. 3. Daß die anderen Gründe, wenn auch etwas beachtenswerther, ihr ganzes Gewicht gegenüber dem Mangel eines andern besser gelegenen Bauplatzes verlieren, außer die Stadtgemeinde, bey welcher man in Rücksicht auf das Interesse auf
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