nachstehende Erklärung abzugeben, welche ich wortgetreu in das Protokoll aufzunehmen bitte. Die Vielseitigkeit und Wichtigkeit des schon erwähnten verehrt. Erlaßes der lebhafte Wunsch und die augenfällige Nothwendigkeit jeden auch noch so unbedeutenden Umstand in Be- tracht zu ziehen, um dieser Verhandlung ein endliches Resultat zu sichern, werden zur klaren und gründlichen Beleuchtung des sich hieraus ergebenden neuesten Projektes gerechtfertigt, wenn die Gemeinderepräsen- tanz sich erlaubt, die wesentlichsten Punkte des genannten hohen Statthaltereyerlaßes bezeichnend vorzuführen, in derselben Rei- henfolge zu beantworten, und gestützt auf diese erschöpfenden Erörterungen unter Be- zugnahme der ämtlichen Dokumente ihre Schluß- folgerung zu ziehen. Der neueste h. Statthalterey Erlaß v. 9. M. Z. 1132 enthält. 1. Daß die Stadtgemeinde der Abtretung des Amongrundes und der Verwendung zur Baustelle des aufzuführenden Haupt und Realschulgebäude [?] größtentheils unge- wichtigen Einwendungen und mit Entschie- denheit entgegentrete, da sie doch durch die coonelle Lokalverhandlung vom 9. August 1851 ausdrücklich erklärt habe, daß für besagten
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