Ratsprotokoll vom 7. Juni 1853

ermächtiget, bey der in dieser Beziehung auf den 10. Juny d.J. angeordneten Verhandlungs- Coon. bey der k.k. Bezirkshaupt- mannschaft als die durch den Erlaß vom 9. May d.J. Z. 1132 Sch. abverlangte Äuße- rung wortgetreu zu Pro- tokoll zu geben nachstehende Protocollar Erklärung der Gemeinde Repräsentanz. Der Gemeinderath hat den h. Statthalterey Er- laß vom 9. May d.J. Z. 1132 intim. mit De- kret der k.k. Bezirkshptm. dto. 20. May d.J. Z. 5751 einen unpartheyischen u. gewissen- haften Berathung unterzogen, durch Abwägung aller für und gegen spre- chenden Gründe u. Meinungen einzig und allein die bestmöglichste Errei- chung und Schonung des in Rede stehenden Zweckes, nämlich die so wünschenswerthe den Ortsverhält- nißen vollkommen entsprechende Erbauung einer Hauptschule vor Au- gen, sein Urtheil festgestellt, und ds. den Beschluß in der Sitzung vom 7. Juny einhellig den Gang seiner Ein- flußnahme vorgezeichnet. Kraft dieses Beschlußes, dem ich persönlich vollkommen beystimme, ermächtiget mich die Gemeinde Repräsentanz bey der heutigen Coon.

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