ermächtiget, bey der in dieser Beziehung auf den 10. Juny d.J. angeordneten VerhandlungsCoon. bey der k.k. Bezirkshauptmannschaft als die durch den Erlaß vom 9. May d.J. Z. 1132 Sch. abverlangte Äußerung wortgetreu zu Protokoll zu geben nachstehende Protocollar Erklärung der Gemeinde Repräsentanz. Der Gemeinderath hat den h. Statthalterey Erlaß vom 9. May d.J. Z. 1132 intim. mit Dekret der k.k. Bezirkshptm. dto. 20. May d.J. Z. 5751 einen unpartheyischen u. gewissenhaften Berathung unterzogen, durch Abwägung aller für und gegen sprechenden Gründe u. Meinungen einzig und allein die bestmöglichste Erreichung und Schonung des in Rede stehenden Zweckes, nämlich die so wünschenswerthe den Ortsverhältnißen vollkommen entsprechende Erbauung einer Hauptschule vor Augen, sein Urtheil festgestellt, und ds. den Beschluß in der Sitzung vom 7. Juny einhellig den Gang seiner Einflußnahme vorgezeichnet. Kraft dieses Beschlußes, dem ich persönlich vollkommen beystimme, ermächtiget mich die Gemeinde Repräsentanz bey der heutigen Coon.
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