gegen dem auszufolgen, daß sich derselbe protokollarisch verpflichte, für etwaige Mängel, die sich bey Einbringung der noch ausständige Verpflegskosten, insbesonders aber bey der Differenz der für Theres Huber u. ihrer Kinder erlaufenen Verpflegskosten auch noch ferner mit seinem beweglichen u. unbeweglichen Vermögen zu haften. Hievon ist Ferd. Trixner u. die Depos. Coon. rathschlägig zu verständigen. Gaffl Heindl Edlbauer Amtmann Schriftführer Nro. 2302 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr vom 20. May d.J. Z. 5751 womit die h. Statthalterey Erlaß zur Wiedervornahme einer cooel. Verhandlung ob der am Stadtpfarrkirchenplatze zu erbauenden Hauptschule auf den 10. Juny d.J. bekannt gegeben wird. Hierüber wurde einhellig beschloßen. Der Herr Bürgermeister als Repräsentant der Gemeinde werden hiemit gebethen und
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