Ratsprotokoll vom 7. Juni 1853

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. Juni 1853 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 7. Juny 1853. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, Wittigschlager, v. Koller, Seidl, Anton Heindl, Schwingenschuß, Michael Heindl, Vögerl, Edelbaur, Haller, Lechner. Abwesende Die Hrrn. Gem. Räthe Krenklmüllner, v. Jäger, Millner, Stigler, Vogl, Woisetschläger. Das letzte Sitzungsprotokolle vom 31. v.Mts. wurde vorgelesen, und seinem vollen Inhalte nach ange- nommen. Herr Bürgermeister trägt vor. Nro. 2534 Gesuch des Quartieramt um Verwendung hohen Orts we- gen Verschonung von der doppelten Einquartirung des k.k. Strafhaus nach Mili- tär Detachements. Ist sich an die k.k. Bezirkshptm. mit Bericht gutächtlich zu verwenden. Nro. 2537 Kundmachung der k.k. Bezkshp. Steyr dto. 16. Mai d.J. Z. 5936 pcto Einführung einer prov. Forst- aufsicht. Zu affigiren, und dem Poli- zeyamte in Abschrift. Nro. 227 Gesuch des I. Georg Bittner Kellner in Neulerchenfeld um Ehebewilligung. Nachdem hinsichtlich der Ar- beitsfähigkeit der Braut kei-

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 7. Juny 1853. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, Wittigschlager, v. Koller, Seidl, Anton Heindl, Schwingenschuß, Michael Heindl, Vögerl, Edelbaur, Haller, Lechner. Abwesende Die Hrrn. Gem. Räthe Krenklmüllner, v. Jäger, Millner, Stigler, Vogl, Woisetschläger. Das letzte Sitzungsprotokolle vom 31. v.Mts. wurde vorgelesen, und seinem vollen Inhalte nach angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor. Nro. 2534 Gesuch des Quartieramt um Verwendung hohen Orts wegen Verschonung von der doppelten Einquartirung des k.k. Strafhaus nach Militär Detachements. Ist sich an die k.k. Bezirkshptm. mit Bericht gutächtlich zu verwenden. Nro. 2537 Kundmachung der k.k. Bezkshp. Steyr dto. 16. Mai d.J. Z. 5936 pcto Einführung einer prov. Forstaufsicht. Zu affigiren, und dem Polizeyamte in Abschrift. Nro. 227 Gesuch des I. Georg Bittner Kellner in Neulerchenfeld um Ehebewilligung. Nachdem hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit der Braut kei-

ne Belege beigebracht und nachgewiesen sind, so kann dem Bittsteller die angesuchte Ehebewilligg. nicht ertheilt werden. Nro. 1857 Gesuch des Mathias Tanzenberger und Ehebewilligg. mit Juliana Körbler. Bittsteller hat sich über den wirklichen Besitz der in seinem Gesuche erwähnten Baarschaft, so wie über seine u. der Braut Gesundheit legal auszuweisen. Nro. 2201 Gesuch des Mathias Steininger um den Ehekonsens zur Verehelichung mit Maria Klement. Bittsteller hat sich vorerst mit dem ärztl. Zeugniße über seine u. der Braut Gesundheit, so wie mit dem Leumundszeugniße gehörig auszuweisen. Nro. 1618 & 1944 Gesuch des Mathias Molterer um Ehebewilligg. mit Klara Knaller, dann des Leop. Schaferschick mit Anna Maria Holzbaur. Der Ehekonsens auszufertigen, sammt Beilagen zuzustellen, dessen das Polizeyamt auf Rubrik zu erinnern. Nro. 2559 Protokoll mit inerwähnten Viertelmeistern pcto Aufstellung des Dominik Rosenegger als Nachtwächter an StellLeedietns evre.rstorbenen Paul Wird über den Vorschlag der

ne Belege beigebracht und nachgewiesen sind, so kann dem Bittsteller die ange- suchte Ehebewilligg. nicht ertheilt werden. Nro. 1857 Gesuch des Mathias Tanzen- berger und Ehebewilligg. mit Juliana Körbler. Bittsteller hat sich über den wirklichen Besitz der in seinem Gesuche erwähn- ten Baarschaft, so wie über seine u. der Braut Gesund- heit legal auszuweisen. Nro. 2201 Gesuch des Mathias Steininger um den Ehekonsens zur Ver- ehelichung mit Maria Klement. Bittsteller hat sich vorerst mit dem ärztl. Zeugniße über seine u. der Braut Gesundheit, so wie mit dem Leumundszeugniße gehörig auszuweisen. Nro. 1618 & 1944 Gesuch des Mathias Molte- rer um Ehebewilligg. mit Klara Knaller, dann des Leop. Schaferschick mit Anna Maria Holzbaur. Der Ehekonsens auszuferti- gen, sammt Beilagen zuzu- stellen, dessen das Polizey- amt auf Rubrik zu erinnern. Nro. 2559 Protokoll mit inerwähnten Viertelmeistern pcto Aufstel- lung des Dominik Roseneg- ger als Nachtwächter an Stel- le des verstorbenen Paul Leitner. Wird über den Vorschlag der

Hrn. Viertelmeister in der Stadt statt des am 6. d.Mts. verstorbe- nen Paul Leitner, Dominik Rosenegger als Dritter Nacht- wächter der Ortschaft Stadt aufgestellt, an welchen daher unter Anschluß der Instruk- tion das geeignete Dekret auszufertigen ist. Dessen die Hrn. Viertelmeister zu Handen des Hr. Kiehnel so wie das Kassaamt rathschlä- gig zu erinnern. III. Section Nro. 2498 Das Polizeyamt überreicht die von dem abgetretenen Polizeywachmanne Martin Diesenberger zurückgeleg- te Montur u. Armatur. Dem Hrn. Sekretär zur Übernah- me der Monturs u. Arma- tursstücke u. Aufbewahrung in einem geeigneten Lo- kale, übrigens sind dem ausgetretenen Polizeywach- mann die angeführten Gegenstände, als 1 Hemd, 1 Gatie, 1 paar Socken, u. 1 Paar Stiefel Vorschuh zu belassen. Nro. 2512–2525 14 Stück Anzeigen des Kassa- amtes pcto Einbringung der städtischen Umlage von inaufgeführten Partheien. Dem R.R. Schiefermayr zur Berichtserstattung. IV. Section Nro. 2474 Sign. der k.k. Bezkshptm. dto. 29. Mai

Hrn. Viertelmeister in der Stadt statt des am 6. d.Mts. verstorbenen Paul Leitner, Dominik Rosenegger als Dritter Nachtwächter der Ortschaft Stadt aufgestellt, an welchen daher unter Anschluß der Instruktion das geeignete Dekret auszufertigen ist. Dessen die Hrn. Viertelmeister zu Handen des Hr. Kiehnel so wie das Kassaamt rathschlägig zu erinnern. III. Section Nro. 2498 Das Polizeyamt überreicht die von dem abgetretenen Polizeywachmanne Martin Diesenberger zurückgelegte Montur u. Armatur. Dem Hrn. Sekretär zur Übernahme der Monturs u. Armatursstücke u. Aufbewahrung in einem geeigneten Lokale, übrigens sind dem ausgetretenen Polizeywachmann die angeführten Gegenstände, als 1 Hemd, 1 Gatie, 1 paar Socken, u. 1 Paar Stiefel Vorschuh zu belassen. No. 2512–2525 14 Stück Anzeigen des Kassaamtes pcto Einbringung der städtischen Umlage von inaufgeführten Partheien. Dem R.R. Schiefermayr zur Berichtserstattung. IV. Section Nro. 2474 Sign. der k.k. Bezkshptm. dto. 29. Mai

Z. 5334 in Betreff der Bescheidung des Anton Schreiberhuber über seine Rekursanmeldung hinsichtlich der Erweiterung der Kögelprielerstraße. Ist nun der mit Bericht vom 3. v.Mts. vorgelegte Bescheid seinem vollem Inhalte nach auszufertigen, u. dem Urban Schreiberhuber gegen Empfangsschein, welcher mit Relation vorzulegen, zuzustellen, dem selbem aber am Schluße noch folgendes beyzufügen. Zugleich wird Ihnen bekannt gegeben, daß die k.k. Bez. Hptm. mit Sig. v. 29. v./3. d. Mts. Z. 5334 hieher erinnerte, dß. gegen die in dieser Erledigg. gestellten Anträge zur sogleichen Vornahme der Straßenerweiterung in Kögelpriel kein Anstand obwaltet, da gegen das dießfällige bereits in Rechtskraft erwachsene Erkenntniß des Herrn Statthalters vom 18. Jänner d.J. kein Rekurs mehr stattfindet. Nro. 2475 Sign. der k.k. Bezkshptm. v. 1. Juny Z. 6551 womit der Rekurs des Urb. Schreiberhuber um Aufhebung des gem. Bescheides pcto der Kögelprielerstraße mit dem Auftrage zugemittelt wird, dem Rekurrenten zu bedeuten, daß die Ausführung dieser Strassenherstellungsarbeiten durch die nichtigen Einsprachen keinen Auf-

Z. 5334 in Betreff der Beschei- dung des Anton Schreiber- huber über seine Rekurs- anmeldung hinsichtlich der Erweiterung der Kögelprielerstraße. Ist nun der mit Bericht vom 3. v.Mts. vorgelegte Bescheid seinem vollem Inhalte nach auszufertigen, u. dem Urban Schreiberhuber gegen Empfangs- schein, welcher mit Relation vorzulegen, zuzustellen, dem selbem aber am Schluße noch folgendes beyzufügen. Zugleich wird Ihnen bekannt gegeben, daß die k.k. Bez. Hptm. mit Sig. v. 29. v./3. d. Mts. Z. 5334 hie- her erinnerte, dß. gegen die in dieser Erledigg. gestell- ten Anträge zur sogleichen Vornahme der Straßen- erweiterung in Kögelpriel kein Anstand obwaltet, da gegen das dießfällige bereits in Rechtskraft er- wachsene Erkenntniß des Herrn Statthalters vom 18. Jänner d.J. kein Rekurs mehr stattfindet. Nro. 2475 Sign. der k.k. Bezkshptm. v. 1. Juny Z. 6551 womit der Rekurs des Urb. Schreiberhuber um Auf- hebung des gem. Bescheides pcto der Kögelprielerstraße mit dem Auftrage zugemit- telt wird, dem Rekurrenten zu bedeuten, daß die Ausfüh- rung dieser Strassenherstel- lungsarbeiten durch die nich- tigen Einsprachen keinen Auf-

schub erleide. Ist Urbann Schreiberhuber mit Intim. Dekret zu verständigen, u. ihm selbes sogleich zuzustellen. Nro. 174 Gesuch des Josef Pöltl um Verlängerung seiner Markthütte. Ist Anrainer Hr. Meckhaim über diese Vergrößerung zu Prototoll zu vernehmen. Nro. 2199 Die Bausection überreicht den Instruktions Entwurf für den städt. Bauamts Verwalter, u. bittet das Weitere wegen Besetzung dieser Stelle anzuordnen. Die vom Hrn. Referenten vor- getragene Instruktion u. übrigen Anträge werden hiemit genehmigt, u. ist der Instruktion noch weiter ein- zuschalten, daß diese Stelle vorläufig auf 3 nacheinan- der folgende Jahre extra Status der übrigen Hr. Beam- ten verliehen wird. Er ist sonach das Edikt auszu- fertigen zu publiziren u. zu affigiren. Nro. 2414 Conto des G. Frisch pcto geliefer- ten Straßenschotter pr. 63 fl 41 xr. Dem Kammeramte zur Zah- lung mit 63 fl 41 xr C.M. Nro. 2461 Conto der Jul. Staffelmayr pr. 12 fl 51 xr C.M. über ein geliefer- tes Bleyrohr zur Wasserkunst. Dem Kammeramte zur Zahlung.

schub erleide. Ist Urbann Schreiberhuber mit Intim. Dekret zu verständigen, u. ihm selbes sogleich zuzustellen. Nro. 174 Gesuch des Josef Pöltl um Verlängerung seiner Markthütte. Ist Anrainer Hr. Meckhaim über diese Vergrößerung zu Prototoll zu vernehmen. Nro. 2199 Die Bausection überreicht den Instruktions Entwurf für den städt. Bauamts Verwalter, u. bittet das Weitere wegen Besetzung dieser Stelle anzuordnen. Die vom Hrn. Referenten vorgetragene Instruktion u. übrigen Anträge werden hiemit genehmigt, u. ist der Instruktion noch weiter einzuschalten, daß diese Stelle vorläufig auf 3 nacheinander folgende Jahre extra Status der übrigen Hr. Beamten verliehen wird. Er ist sonach das Edikt auszufertigen zu publiziren u. zu affigiren. Nro. 2414 Conto des G. Frisch pcto gelieferten Straßenschotter pr. 63 fl 41 xr. Dem Kammeramte zur Zahlung mit 63 fl 41 xr C.M. Nro. 2461 Conto der Jul. Staffelmayr pr. 12 fl 51 xr C.M. über ein geliefertes Bleyrohr zur Wasserkunst. Dem Kammeramte zur Zahlung.

Nro. 2396 Gesuch des Maurermeister Gutbruner um coonelle Besichtigg. des hergestellten Mauthhauses u. Anweisung seiner Restforderung. Wird hierüber ein Augenschein auf den 10. d.Mts. 4 Uhr Nachmittags abgehalten. No. 2134 Conto des Anton Reisinger über verfertigte Schmidarbeiten. Zur Zahlung aus der Stadtkaßa mit 152 fl 38 xr C.M. No. 2135 Conto des Johan Hefner pr. 76 fl 42 xr C.M. über verrichtete Pflastererarbeiten. Dem Kammeramte zur Zahlung mit 76 fl 42 xr C.M. Nro. 2312 Gesuch des Leop. Hörwertner in Voglsang um Anordg. eines Lokalaugenscheines und nachheriger Baubewilligg. zur Erhöhung des Dachstuhles über sein Kohlenbehältniß. Wird hierüber ein Augenschein auf den 13. d.Mts. 4 Uhr Nachmittags abgehalten. V. Section Nro. 2370 Schreiben der Gem. Vorstehg. Kremsmünster pcto Einsendung der dem Feldmayr abgenommenen Kleidungsstücken. Durch die Einsendung dieser Kleider u. Zustellung an den Eigenthümer laut des No. 2531 vorliegenden Empfangscheines erledigt. Übrigens ist das mit Ferd. Feldmayr sub No. 2336 vorliegende Protokoll definitiv

Nro. 2396 Gesuch des Maurermeister Gutbruner um coonelle Be- sichtigg. des hergestellten Mauthhauses u. Anweisung seiner Restforderung. Wird hierüber ein Augen- schein auf den 10. d.Mts. 4 Uhr Nachmittags abgehalten. Nro. 2134 Conto des Anton Reisinger über verfertigte Schmidarbeiten. Zur Zahlung aus der Stadt- kaßa mit 152 fl 38 xr C.M. Nro. 2135 Conto des Johan Hefner pr. 76 fl 42 xr C.M. über verrichtete Pflastererarbeiten. Dem Kammeramte zur Zahlung mit 76 fl 42 xr C.M. Nro. 2312 Gesuch des Leop. Hörwertner in Voglsang um Anordg. eines Lokalaugenscheines und nachheriger Baubewilligg. zur Erhöhung des Dachstuhles über sein Kohlenbehältniß. Wird hierüber ein Augen- schein auf den 13. d.Mts. 4 Uhr Nachmittags abgehalten. V. Section Nro. 2370 Schreiben der Gem. Vorstehg. Kremsmünster pcto Einsen- dung der dem Feldmayr abgenommenen Kleidungsstücken. Durch die Einsendung dieser Kleider u. Zustellung an den Eigenthümer laut des Nro. 2531 vorliegenden Empfangscheines erledigt. Übrigens ist das mit Ferd. Feldmayr sub Nro. 2336 vorlie- gende Protokoll definitiv

zu verbescheiden. Nro. 2336 Protokoll mit Ferd. Feld- mayr pcto Gewerbstörung u. der ihm abgenommenen Kleidungsstücke. Da die von Hr. Ferd. Feldmayr gemachte Angabe die bey ihm betrettenen Kleidungsstücke von den berechtigten Schnei- dermeister Anton Albert in Kremsmünster zur Aus- arbeitung erhalten zu haben, durch die gepflogenen Erhebungen sich als wahr bestättigten, u. demzufolge auch die Kleidungsstücke an den Eigenthümer zurückge- stellt wurden, so kann dieser Fall als keine Gewerbsstör- rung betrachtet werden, des- sen das hiesige Schneiderhand- werk u. H. Ferd. Feldmayr, u. zwar letzterer mit dem Beisatze rathschlägig zu erinnern, daß er sich bey Vermeidung der gesetzl. Be- strafung jeder Gewerb- störung zu enthalten habe. Nro. 2527 Franz Wiesner Unterneh- mer der Schwimm Anstalt überreicht die Schwimmordg. dann die bezügl. Kundmachg. pcto Eröffnung derselben. Diese Anzeige wird zur Nachricht genommen. Nro. 2278 Prototoll über die Bitte es Ignatz Hager um Ver-

zu verbescheiden. Nro. 2336 Protokoll mit Ferd. Feldmayr pcto Gewerbstörung u. der ihm abgenommenen Kleidungsstücke. Da die von Hr. Ferd. Feldmayr gemachte Angabe die bey ihm betrettenen Kleidungsstücke von den berechtigten Schneidermeister Anton Albert in Kremsmünster zur Ausarbeitung erhalten zu haben, durch die gepflogenen Erhebungen sich als wahr bestättigten, u. demzufolge auch die Kleidungsstücke an den Eigenthümer zurückgestellt wurden, so kann dieser Fall als keine Gewerbsstörrung betrachtet werden, dessen das hiesige Schneiderhandwerk u. H. Ferd. Feldmayr, u. zwar letzterer mit dem Beisatze rathschlägig zu erinnern, daß er sich bey Vermeidung der gesetzl. Bestrafung jeder Gewerbstörung zu enthalten habe. Nro. 2527 Franz Wiesner Unternehmer der Schwimm Anstalt überreicht die Schwimmordg. dann die bezügl. Kundmachg. pcto Eröffnung derselben. Diese Anzeige wird zur Nachricht genommen. Nro. 2278 Prototoll über die Bitte es Ignatz Hager um Ver-

wendung wegen Überkommung eines Erwerbsteuerscheines auf den Viktualienhandel. Die Viertelmeister des Bezirks hierüber einzuvernehmen, ob der Ortsbedarf die fragliche Ausübung nothwendig macht, oder bereits hinlänglich gedeckt ist. VI. Section Nro. 2355 Partikulare des Wundarzt Payrleitner pr. 1 fl 36 xr C.M. für die Section des Josef Stiebinger. Die Ältern des verstorbenen Josef Stiebinger zur Berichtigung dieser Kosten pr. 1 fl 36 xr C.M. aufzufordern. Nro. 2423 Sign. der k.k. Bezkshptm. Steyr pcto Einbringung der für Martin Schönherr im Krankenhause zu Leoben erlaufenen Verpflegskosten. Dem Conscr. Amte zur Äußerung über die Zuständigkeit des Martin Schönherr u. seine anderweitigen Verhältniße. Nro. 2488 Äußerung des Kaßaamtes in Betreff der Erfolglassung der Caution an Ferd. Trixner. Da nach der Äußerung der k.k. prov. Staatsbuchhaltung u. dem h. Statthalterey Erlaße wegen der Erfolglassung der Dienstkaution kein Anstand obwaltet, so ist diese Caution dem Ferd. Trixner

wendung wegen Überkom- mung eines Erwerbsteuer- scheines auf den Viktualienhandel. Die Viertelmeister des Bezirks hierüber einzuvernehmen, ob der Ortsbedarf die frag- liche Ausübung nothwendig macht, oder bereits hin- länglich gedeckt ist. VI. Section Nro. 2355 Partikulare des Wundarzt Payrleitner pr. 1 fl 36 xr C.M. für die Section des Josef Stiebinger. Die Ältern des verstorbenen Josef Stiebinger zur Berich- tigung dieser Kosten pr. 1 fl 36 xr C.M. aufzufordern. Nro. 2423 Sign. der k.k. Bezkshptm. Steyr pcto Einbringung der für Martin Schönherr im Kran- kenhause zu Leoben erlau- fenen Verpflegskosten. Dem Conscr. Amte zur Äu- ßerung über die Zustän- digkeit des Martin Schön- herr u. seine anderweiti- gen Verhältniße. Nro. 2488 Äußerung des Kaßaam- tes in Betreff der Erfolg- lassung der Caution an Ferd. Trixner. Da nach der Äußerung der k.k. prov. Staatsbuchhaltung u. dem h. Statthalterey Erlaße wegen der Erfolglassung der Dienstkaution kein An- stand obwaltet, so ist diese Caution dem Ferd. Trixner

gegen dem auszufolgen, daß sich derselbe protokollarisch verpflich- te, für etwaige Mängel, die sich bey Einbringung der noch ausständige Verpflegskosten, insbesonders aber bey der Dif- ferenz der für Theres Huber u. ihrer Kinder erlaufenen Verpflegskosten auch noch fer- ner mit seinem bewegli- chen u. unbeweglichen Ver- mögen zu haften. Hievon ist Ferd. Trixner u. die Depos. Coon. rathschlägig zu verständigen. Gaffl Heindl Edlbauer Amtmann Schriftführer Nro. 2302 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr vom 20. May d.J. Z. 5751 womit die h. Statthalterey Erlaß zur Wiedervornahme einer cooel. Verhandlung ob der am Stadtpfarrkirchenplatze zu erbauenden Hauptschule auf den 10. Juny d.J. bekannt gegeben wird. Hierüber wurde einhellig beschloßen. Der Herr Bürgermeister als Repräsentant der Gemeinde werden hiemit gebethen und

gegen dem auszufolgen, daß sich derselbe protokollarisch verpflichte, für etwaige Mängel, die sich bey Einbringung der noch ausständige Verpflegskosten, insbesonders aber bey der Differenz der für Theres Huber u. ihrer Kinder erlaufenen Verpflegskosten auch noch ferner mit seinem beweglichen u. unbeweglichen Vermögen zu haften. Hievon ist Ferd. Trixner u. die Depos. Coon. rathschlägig zu verständigen. Gaffl Heindl Edlbauer Amtmann Schriftführer Nro. 2302 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr vom 20. May d.J. Z. 5751 womit die h. Statthalterey Erlaß zur Wiedervornahme einer cooel. Verhandlung ob der am Stadtpfarrkirchenplatze zu erbauenden Hauptschule auf den 10. Juny d.J. bekannt gegeben wird. Hierüber wurde einhellig beschloßen. Der Herr Bürgermeister als Repräsentant der Gemeinde werden hiemit gebethen und

ermächtiget, bey der in dieser Beziehung auf den 10. Juny d.J. angeordneten VerhandlungsCoon. bey der k.k. Bezirkshauptmannschaft als die durch den Erlaß vom 9. May d.J. Z. 1132 Sch. abverlangte Äußerung wortgetreu zu Protokoll zu geben nachstehende Protocollar Erklärung der Gemeinde Repräsentanz. Der Gemeinderath hat den h. Statthalterey Erlaß vom 9. May d.J. Z. 1132 intim. mit Dekret der k.k. Bezirkshptm. dto. 20. May d.J. Z. 5751 einen unpartheyischen u. gewissenhaften Berathung unterzogen, durch Abwägung aller für und gegen sprechenden Gründe u. Meinungen einzig und allein die bestmöglichste Erreichung und Schonung des in Rede stehenden Zweckes, nämlich die so wünschenswerthe den Ortsverhältnißen vollkommen entsprechende Erbauung einer Hauptschule vor Augen, sein Urtheil festgestellt, und ds. den Beschluß in der Sitzung vom 7. Juny einhellig den Gang seiner Einflußnahme vorgezeichnet. Kraft dieses Beschlußes, dem ich persönlich vollkommen beystimme, ermächtiget mich die Gemeinde Repräsentanz bey der heutigen Coon.

ermächtiget, bey der in dieser Beziehung auf den 10. Juny d.J. angeordneten Verhandlungs- Coon. bey der k.k. Bezirkshaupt- mannschaft als die durch den Erlaß vom 9. May d.J. Z. 1132 Sch. abverlangte Äuße- rung wortgetreu zu Pro- tokoll zu geben nachstehende Protocollar Erklärung der Gemeinde Repräsentanz. Der Gemeinderath hat den h. Statthalterey Er- laß vom 9. May d.J. Z. 1132 intim. mit De- kret der k.k. Bezirkshptm. dto. 20. May d.J. Z. 5751 einen unpartheyischen u. gewissen- haften Berathung unterzogen, durch Abwägung aller für und gegen spre- chenden Gründe u. Meinungen einzig und allein die bestmöglichste Errei- chung und Schonung des in Rede stehenden Zweckes, nämlich die so wünschenswerthe den Ortsverhält- nißen vollkommen entsprechende Erbauung einer Hauptschule vor Au- gen, sein Urtheil festgestellt, und ds. den Beschluß in der Sitzung vom 7. Juny einhellig den Gang seiner Ein- flußnahme vorgezeichnet. Kraft dieses Beschlußes, dem ich persönlich vollkommen beystimme, ermächtiget mich die Gemeinde Repräsentanz bey der heutigen Coon.

nachstehende Erklärung abzugeben, welche ich wortgetreu in das Protokoll aufzunehmen bitte. Die Vielseitigkeit und Wichtigkeit des schon erwähnten verehrt. Erlaßes der lebhafte Wunsch und die augenfällige Nothwendigkeit jeden auch noch so unbedeutenden Umstand in Be- tracht zu ziehen, um dieser Verhandlung ein endliches Resultat zu sichern, werden zur klaren und gründlichen Beleuchtung des sich hieraus ergebenden neuesten Projektes gerechtfertigt, wenn die Gemeinderepräsen- tanz sich erlaubt, die wesentlichsten Punkte des genannten hohen Statthaltereyerlaßes bezeichnend vorzuführen, in derselben Rei- henfolge zu beantworten, und gestützt auf diese erschöpfenden Erörterungen unter Be- zugnahme der ämtlichen Dokumente ihre Schluß- folgerung zu ziehen. Der neueste h. Statthalterey Erlaß v. 9. M. Z. 1132 enthält. 1. Daß die Stadtgemeinde der Abtretung des Amongrundes und der Verwendung zur Baustelle des aufzuführenden Haupt und Realschulgebäude [?] größtentheils unge- wichtigen Einwendungen und mit Entschie- denheit entgegentrete, da sie doch durch die coonelle Lokalverhandlung vom 9. August 1851 ausdrücklich erklärt habe, daß für besagten

nachstehende Erklärung abzugeben, welche ich wortgetreu in das Protokoll aufzunehmen bitte. Die Vielseitigkeit und Wichtigkeit des schon erwähnten verehrt. Erlaßes der lebhafte Wunsch und die augenfällige Nothwendigkeit jeden auch noch so unbedeutenden Umstand in Betracht zu ziehen, um dieser Verhandlung ein endliches Resultat zu sichern, werden zur klaren und gründlichen Beleuchtung des sich hieraus ergebenden neuesten Projektes gerechtfertigt, wenn die Gemeinderepräsentanz sich erlaubt, die wesentlichsten Punkte des genannten hohen Statthaltereyerlaßes bezeichnend vorzuführen, in derselben Reihenfolge zu beantworten, und gestützt auf diese erschöpfenden Erörterungen unter Bezugnahme der ämtlichen Dokumente ihre Schlußfolgerung zu ziehen. Der neueste h. Statthalterey Erlaß v. 9. M. Z. 1132 enthält. 1. Daß die Stadtgemeinde der Abtretung des Amongrundes und der Verwendung zur Baustelle des aufzuführenden Haupt und Realschulgebäude [?] größtentheils ungewichtigen Einwendungen und mit Entschiedenheit entgegentrete, da sie doch durch die coonelle Lokalverhandlung vom 9. August 1851 ausdrücklich erklärt habe, daß für besagten

Zweck in Steyr keine anderen Lokalitäten vorhanden seyn, als der Platz neben der Michaelskirche in der Vorstadt Steyrdorf, der städtische Grund auf dem Wieserfeldplatze, und der städtische Amongrund vor der Stadtpfarrkirche, daß die Coon. selbst zugestanden hat, daß der Wieserfelderplatz seyner zu großen Entfernung wegen zu dem fraglichen Zwecke sich nicht eigene. 2. Daß der h. Statthalterey Erlaß vom 10. März 1852 Z. 382 sich ausspricht, daß der Platz neben der Michaelskirche wegen seyner Beschränktheit zum Standorte das bezeichneten Gebäudes sich nicht eigne, und daß allein der Amongrund ohngeachtet er nicht in der Mitte der Stadt liegt, den Bedingungen eines derartigen Hausbauers noch am Meisten entspricht. Hierin sey auch schon die Antwort auf die von den Vertretern der Stadtgemeinde bey der Verhandlung am 20. April 1853 gegen die fragliche Widmung des Amongrundes aus dessen etwas entfernten Lage Folge gegeben worden. 3. Daß die anderen Gründe, wenn auch etwas beachtenswerther, ihr ganzes Gewicht gegenüber dem Mangel eines andern besser gelegenen Bauplatzes verlieren, außer die Stadtgemeinde, bey welcher man in Rücksicht auf das Interesse auf

Zweck in Steyr keine anderen Lokalitäten vorhanden seyn, als der Platz neben der Michaelskirche in der Vorstadt Steyrdorf, der städtische Grund auf dem Wieserfeld- platze, und der städtische Amongrund vor der Stadtpfarrkirche, daß die Coon. selbst zu- gestanden hat, daß der Wieserfelderplatz seyner zu großen Entfernung wegen zu dem fraglichen Zwecke sich nicht eigene. 2. Daß der h. Statthalterey Erlaß vom 10. März 1852 Z. 382 sich ausspricht, daß der Platz neben der Michaelskirche wegen seyner Beschränktheit zum Standorte das bezeich- neten Gebäudes sich nicht eigne, und daß allein der Amongrund ohngeachtet er nicht in der Mitte der Stadt liegt, den Bedingungen eines derartigen Haus- bauers noch am Meisten entspricht. Hierin sey auch schon die Antwort auf die von den Vertretern der Stadtgemeinde bey der Verhandlung am 20. April 1853 gegen die fragliche Widmung des Amon- grundes aus dessen etwas entfernten Lage Folge gegeben worden. 3. Daß die anderen Gründe, wenn auch etwas beachtenswerther, ihr ganzes Gewicht gegenüber dem Mangel eines andern bes- ser gelegenen Bauplatzes verlieren, außer die Stadtgemeinde, bey welcher man in Rücksicht auf das Interesse auf

bessere Elementar und Ausbildung ihrer Jugend einiger Eifer für endliche Herstellung einer angemessenen Unterkunft der Haupt und Unter-Realschule voraussetzen sollte, wüßte einen andern geeigneten Bauplatz in Vorschlag zu bringen. 4. Daß auf die Unterkunft im Exjesuiten Gebäude wegen gegenwärtiger Anspruchs- nahme des k.k. Landesgerichtes und die künftige Bestimmung für die in Folge der neuen Organisirung aufgestellten k.k. Behörden keine Rechnung zu machen sey. 5. Daß der Herr Bürgermeister zur Ver- ständigung des Gemeinderathes auf den auffallenden Wiederspruch zwischen den Protokollen Erklärungen vom 20. April 1853 und der Äußerung vom 9. August 1851 aufmerksam zu machen sey. 6. Daß bey der löbl. k.k. Bezirkshptmschft eine nochmalige coonelle. Verhandlung zur Ein- hohlung der Erklärung statt finden werde, ob die Gemeinde Repräsentanz vielleicht doch einen andern geeigneten Standort für das fragliche Gebäude zu bezeichnen, aber auch für dasselbe sicher und unbe- anständet zu verschaffen vermöge, und wenn nicht, ob sie demnach auf ihre Protesta- tion behare, weßhalb aufmerksam gemacht wird, daß in letzteren Falle die Außer-

bessere Elementar und Ausbildung ihrer Jugend einiger Eifer für endliche Herstellung einer angemessenen Unterkunft der Haupt und Unter-Realschule voraussetzen sollte, wüßte einen andern geeigneten Bauplatz in Vorschlag zu bringen. 4. Daß auf die Unterkunft im Exjesuiten Gebäude wegen gegenwärtiger Anspruchsnahme des k.k. Landesgerichtes und die künftige Bestimmung für die in Folge der neuen Organisirung aufgestellten k.k. Behörden keine Rechnung zu machen sey. 5. Daß der Herr Bürgermeister zur Verständigung des Gemeinderathes auf den auffallenden Wiederspruch zwischen den Protokollen Erklärungen vom 20. April 1853 und der Äußerung vom 9. August 1851 aufmerksam zu machen sey. 6. Daß bey der löbl. k.k. Bezirkshptmschft eine nochmalige coonelle. Verhandlung zur Einhohlung der Erklärung statt finden werde, ob die Gemeinde Repräsentanz vielleicht doch einen andern geeigneten Standort für das fragliche Gebäude zu bezeichnen, aber auch für dasselbe sicher und unbeanständet zu verschaffen vermöge, und wenn nicht, ob sie demnach auf ihre Protestation behare, weßhalb aufmerksam gemacht wird, daß in letzteren Falle die Außer-

Besitzsetzung der Stadtgemeinde bezüglich des Amongrundes in Folge § 365 des a.b. G.B. in Vollzug gesetzt werden würde. Hierauf erlaubt sich die Gemeinde Repräsentanz ehrfurchtvoll zu entgegnen. ad 1) Die von dem Herrn Statthalter mit den h. Erlaße vom 17. Juny 1851 Z. 1840 angeordnete Vornahme einer coonellen Berathung, durchgeführt in dem Protokolle vom 9. August 1851 hatte zum Zwecke, die Ermittlung einer Lokalität zur miethweisen Unterbringung der Haupt und Unter Realschule, oder in Ermangelung einer geeigneten Auffindung die Erbauung eines vollkommen befriedigten Schulhauses. Diese Coon. war aus verschiedenen Autoritäten, als der Schulendistrikts der Ortschulaufsicht, der geistl. Vogtey, der Vertreter der Schule und der Gemeinde Repräsentanz zusamen gesetzt, die Letztere hatte sich über die vorliegenden Fragen in ihrer Vorberathung dahin geeiniget, daß eine miethweise Unterbringung hierorts unmöglich, und daß allseitigen Dafürhalten nach der Platz in der Nähe der Vorstadtpfarrkirche als geeignet erkannt werden müsse. Dieser Antrag wurde auch in jener Verhandlung festgehalten, als unerwarteter Weise der hochw. Herr Vorstadtpfarrer in der Eigenschaft als

Besitzsetzung der Stadtgemeinde bezüglich des Amongrundes in Folge § 365 des a.b. G.B. in Vollzug gesetzt werden würde. Hierauf erlaubt sich die Gemeinde Re- präsentanz ehrfurchtvoll zu entgegnen. ad 1) Die von dem Herrn Statthalter mit den h. Erlaße vom 17. Juny 1851 Z. 1840 angeord- nete Vornahme einer coonellen Berathung, durchgeführt in dem Protokolle vom 9. August 1851 hatte zum Zwecke, die Ermittlung einer Lokalität zur miethweisen Unterbringung der Haupt und Unter Realschule, oder in Ermangelung einer geeigneten Auffindung die Erbauung eines vollkommen befrie- digten Schulhauses. Diese Coon. war aus verschiedenen Auto- ritäten, als der Schulendistrikts der Ort- schulaufsicht, der geistl. Vogtey, der Ver- treter der Schule und der Gemeinde Re- präsentanz zusamen gesetzt, die Letztere hatte sich über die vorliegenden Fragen in ihrer Vorberathung dahin geeiniget, daß eine miethweise Unterbringung hierorts unmöglich, und daß allseitigen Dafürhalten nach der Platz in der Nähe der Vor- stadtpfarrkirche als geeignet erkannt werden müsse. Dieser Antrag wurde auch in jener Verhandlung festgehalten, als unerwarteter Weise der hochw. Herr Vorstadtpfarrer in der Eigenschaft als

geistliche Vogtey der Kirche unter Anführung technischer Bedenken gegen die Bauführung förmlichen Protest einlegte. Durch diesen unerwarteten Vorgang, welcher erst durch die nachträgliche Entscheidung der hohen Behörden geltende Wirkung er- langte, verlor sich die ganze Verhandlung, ohne daß ein neuer Antrag überein- stimmend gebracht wurde, in einem ober- flächlichen Austausch diverrirender Mei- nungen, dem allein es zuzuschreiben kömmt, daß bey Berührung der hier verfügbaren Baustellen der Wieserfeldplatz und der Amongrund zur Sprache kam. Ungeachtet auf die Stilisirung dieser Neben- sache von Seite der Gemeinderepräsen- tanz in dem Protokolle kein Werth gelegt wurde, so lautet die bezügliche Stelle in jenem Protokolle ausdrücklich, daß beyde Plätze ganz außer der Mitte des Orts und wegen zu großer Entfernung eines Theils der Insaßen zum genannten Zwecke minder entsprechend sind. Wenn nun eine h. Statthalterey zugiebt, kraft dieses Protokolar Wortlautes, daß der Wieserfeldplatz seyner zu hohen Lage und zu großer Entfernung wegen zu dem fraglichen Zwecke sich nicht eigne, so kann ein und dieselbe Stelle, die sich unter Ei- nem gegen den Amongrund ausspricht,

geistliche Vogtey der Kirche unter Anführung technischer Bedenken gegen die Bauführung förmlichen Protest einlegte. Durch diesen unerwarteten Vorgang, welcher erst durch die nachträgliche Entscheidung der hohen Behörden geltende Wirkung erlangte, verlor sich die ganze Verhandlung, ohne daß ein neuer Antrag übereinstimmend gebracht wurde, in einem oberflächlichen Austausch diverrirender Meinungen, dem allein es zuzuschreiben kömmt, daß bey Berührung der hier verfügbaren Baustellen der Wieserfeldplatz und der Amongrund zur Sprache kam. Ungeachtet auf die Stilisirung dieser Nebensache von Seite der Gemeinderepräsentanz in dem Protokolle kein Werth gelegt wurde, so lautet die bezügliche Stelle in jenem Protokolle ausdrücklich, daß beyde Plätze ganz außer der Mitte des Orts und wegen zu großer Entfernung eines Theils der Insaßen zum genannten Zwecke minder entsprechend sind. Wenn nun eine h. Statthalterey zugiebt, kraft dieses Protokolar Wortlautes, daß der Wieserfeldplatz seyner zu hohen Lage und zu großer Entfernung wegen zu dem fraglichen Zwecke sich nicht eigne, so kann ein und dieselbe Stelle, die sich unter Einem gegen den Amongrund ausspricht,

nicht eine gegentheilige Deutung erhalten, und hiedurch der Gemeinde der Vorwurf zur Last gelegt werden, in dem sub 5 bezeichneten Wiederspruche zwischen der Äußerung vom 9. August 1851 u. jener vom 20. April 1853 zu verfallen, ja, wie später gezeigt wird, ist jenes damals durch die unerwartete Einsprache des Herrn Pfarrers aufgegebene Bauprojekt das einzige, welches, wen gleich den Standpunkt etwas verrückend, allen Anforderungen volle Rechnung trägt. Gegen die Zumuthung, dem aufzuführenden Haupt u. Realschulgebäude mit größtentheils ungewichtigen Einwendungen entgegen zu treten, verwahrt sich die Gemeinderepräsentanz mit der feyerlichen Erklärung, daß sie im vollen Bewußtseyn der dem vorgesetzten h. Behörden schuldige Ehrerbiethung nur die überzeugende dem Zwecke dienliche Umsicht und Offenheit in ihren Berathungen leitet, daß sie weit entfernt sey, zuzugeben, als ob die im Protokoll vom 20. April 1853 ad, weitläufig abgegebene Äußerung aus der unlauteren und selbstsüchtigen Absicht entsprungen sey, als wolle sie wegen dem seit dem Jahre 1847 für die Gewinnung des freyen Platzes um die Stadtpfarrkirche (darunter auch der Amongrund) mit einen Kostenaufwand

nicht eine gegentheilige Deutung erhalten, und hiedurch der Gemeinde der Vorwurf zur Last gelegt werden, in dem sub 5 bezeichneten Wiederspruche zwischen der Äußerung vom 9. August 1851 u. jener vom 20. April 1853 zu verfallen, ja, wie später gezeigt wird, ist jenes damals durch die unerwartete Einsprache des Herrn Pfarrers aufgegebene Bau- projekt das einzige, welches, wen gleich den Standpunkt etwas verrückend, allen Anforderungen volle Rechnung trägt. Gegen die Zumuthung, dem aufzuführenden Haupt u. Realschulgebäude mit größtentheils ungewichtigen Einwendungen entgegen zu treten, verwahrt sich die Gemeinderepräsentanz mit der feyerlichen Erklärung, daß sie im vol- len Bewußtseyn der dem vorgesetzten h. Behörden schuldige Ehrerbiethung nur die überzeugende dem Zwecke dienliche Umsicht und Offenheit in ihren Berathungen leitet, daß sie weit entfernt sey, zuzugeben, als ob die im Protokoll vom 20. April 1853 ad, weit- läufig abgegebene Äußerung aus der un- lauteren und selbstsüchtigen Absicht entsprun- gen sey, als wolle sie wegen dem seit dem Jahre 1847 für die Gewinnung des freyen Platzes um die Stadtpfarrkirche (darunter auch der Amongrund) mit einen Kostenaufwand

von 3000 fl C.M. gebrachten Opfern der in Frage stehenden Platz zu jenen Bau nicht abtreten, was auch im Protokolle vom 9. August 1851 keinem Anstande unterzogen wurde, wären bey ober- flächlicher Berührung nicht tiefere und daher gewichtigere Gründe gegen die Örtlichkeit maßgebend. Der sogenannte Amongrund ist wie bekannt am äußersten Ende der Stadt, somit am entfern- testen der Gemeinde gelegen. Die Pfarrgasse, die ist jene Gaße, welche die Kinder der Bezirke Stadt, Reichenschwall, Schönau, dann Ennsdorf, die eingeschulten Gemeinden Gmain, Ramingsteg (letztere bey einer Entfernung von 2000 bis 3000 Schritten) begehen müßten, ist sehr enge und steil, und durch die Nähe der Strafanstalt in Garsten sehr befahren; Ausweichplätze gibt es nur wenige, und die vor- handen sind, gerade an den steilsten Punkten. Wen demnach zwey Wägen einander entge- genfahren, so ist einer davon genöthiget, das Trotoir berühren zu müssen, welcher Übel- stand durch die alte und eigenthümliche Bau- art unserer Stadt nicht abzuändern, schon manchmal selbst für erwachsene Menschen lebens- gefährlich war, geschweige den für Kinder, zur Winterszeit beym Glatteis durch links und rechtsseitiges abgleiten den Wagen u. Schlitten noch gefährlicher wird. Von den entferntesten Theil der Gemein- de, namentlich den Bezirken Aichet,

von 3000 fl C.M. gebrachten Opfern der in Frage stehenden Platz zu jenen Bau nicht abtreten, was auch im Protokolle vom 9. August 1851 keinem Anstande unterzogen wurde, wären bey oberflächlicher Berührung nicht tiefere und daher gewichtigere Gründe gegen die Örtlichkeit maßgebend. Der sogenannte Amongrund ist wie bekannt am äußersten Ende der Stadt, somit am entferntesten der Gemeinde gelegen. Die Pfarrgasse, die ist jene Gaße, welche die Kinder der Bezirke Stadt, Reichenschwall, Schönau, dann Ennsdorf, die eingeschulten Gemeinden Gmain, Ramingsteg (letztere bey einer Entfernung von 2000 bis 3000 Schritten) begehen müßten, ist sehr enge und steil, und durch die Nähe der Strafanstalt in Garsten sehr befahren; Ausweichplätze gibt es nur wenige, und die vorhanden sind, gerade an den steilsten Punkten. Wen demnach zwey Wägen einander entgegenfahren, so ist einer davon genöthiget, das Trotoir berühren zu müssen, welcher Übelstand durch die alte und eigenthümliche Bauart unserer Stadt nicht abzuändern, schon manchmal selbst für erwachsene Menschen lebensgefährlich war, geschweige den für Kinder, zur Winterszeit beym Glatteis durch links und rechtsseitiges abgleiten den Wagen u. Schlitten noch gefährlicher wird. Von den entferntesten Theil der Gemeinde, namentlich den Bezirken Aichet,

Wieserfeld, bey der Steyr, gerade dort, wo unsere Industriellen wohnen, haben die Schule besuchenden Kinder mehr als 3000 Schritte weit zu gehen, und der Weg den sie passieren müssen, selbst zur Sommerszeit, höchst gefährlich; – denn sie müssen das Hauptrinnen des Steyrflußes, den Wehrgraben etc., die Seitenarme desselben, kleine Brücken, Stege überschreiten, deren Beschaffenheit des Zweckes wegen ohne Geländer seyn müssen, an Schleifen, Wehren, Sägemühlen vorüber, dann der engen und steilen Voglsangberg begehen, der durch die Floßen und Eisenführer mit Vollroßen zu den Gewerken sehr stark befahren wird, welche Passagen durchgehends zur Winterszeit wegen des Glatteises bey den oberwähnten Wasserwerken kaum selbst von Erwachsenen ohne Gefahr zu betreten sind. Wenn den hohen und höchsten Behörden daran gelegen ist, dem industriellen Theil unserer Bevölkerung die Mittel an die Hand zu geben, der Ausübung ihrer Geschäfte die nöthige Vorbildung zu verschaffen, so muß daß zu errichtende Schulhaus denselben näher gerückt werden, damit sie in der Lage sind, Antheil zu nehmen, und wegen der zu großen Entfernung und der angedeutenden Übelstände keine Ausrede des Schulbesuches zu haben, wie es leider vielseitig bey

Wieserfeld, bey der Steyr, gerade dort, wo unsere Industriellen wohnen, haben die Schule besuchenden Kinder mehr als 3000 Schritte weit zu gehen, und der Weg den sie passieren müssen, selbst zur Sommerszeit, höchst gefähr- lich; – denn sie müssen das Hauptrinnen des Steyrflußes, den Wehrgraben etc., die Seiten- arme desselben, kleine Brücken, Stege über- schreiten, deren Beschaffenheit des Zweckes we- gen ohne Geländer seyn müssen, an Schleifen, Wehren, Sägemühlen vorüber, dann der engen und steilen Voglsangberg begehen, der durch die Floßen und Eisenführer mit Vollroßen zu den Gewerken sehr stark be- fahren wird, welche Passagen durchgehends zur Winterszeit wegen des Glatteises bey den oberwähnten Wasserwerken kaum selbst von Erwachsenen ohne Gefahr zu betreten sind. Wenn den hohen und höchsten Behörden daran gelegen ist, dem industriellen Theil unserer Bevölkerung die Mittel an die Hand zu geben, der Ausübung ihrer Geschäfte die nöthige Vorbildung zu verschaffen, so muß daß zu errichtende Schulhaus denselben näher gerückt werden, damit sie in der Lage sind, Antheil zu nehmen, und wegen der zu großen Entfernung und der angedeutenden Übelstände keine Ausrede des Schulbesuches zu haben, wie es leider vielseitig bey

den Vorruffungen des nachlässigen Schulbesuches vorkömmt. Erwägt man unter diesen Verhältnißen daß Zu und Abströmmen von circa 360 bis 400 Kinder, welche die angeführten Passagen täg- lich 4 mal passiren müssen, so könnte man es der für Gesundheit und Leben besorgten Ältern nicht übel nehmen, wen sie denselben nicht in die Schule schicken würden. Beyspielsweise wird angeführt, daß erst vor einigen Tagen nur durch die Geistesgegen- wart und zufällige Anwesenheit eines Bürgers in der Pfarrgaße Unglück verhüthet würde, worüber man sich erlaubt, das bezügliche Proto- koll in/beyzulegen. Dieser Fall kann sich bey einer so großen, der Schule zuströmmender Kinderzahl wöchentlich, ja sogar täglich wieder- hohlen, und wie könnte es die Gemeinde Repräsen- tanz verantworten, wenn sie eine hohe k.k. Statthalterey über diese Übelstände aufzu- klären unterließe. Hat der in Schulsachen als Autorität geltende Hochwürdige Canonicus Plersch, wenn auf dem Amongrunde gebaut werden sollte, der excentrischen Lage wegen diesem Hause keine starke Frequenz vorausgesetzt, so würde dieß sicher in noch höheren Maße eintreten, und den Schulbesuch der städti- schen Schulen steigern, wenn auf den gefährlichen Passagen ein Unglück entstünde.

den Vorruffungen des nachlässigen Schulbesuches vorkömmt. Erwägt man unter diesen Verhältnißen daß Zu und Abströmmen von circa 360 bis 400 Kinder, welche die angeführten Passagen täglich 4 mal passiren müssen, so könnte man es der für Gesundheit und Leben besorgten Ältern nicht übel nehmen, wen sie denselben nicht in die Schule schicken würden. Beyspielsweise wird angeführt, daß erst vor einigen Tagen nur durch die Geistesgegenwart und zufällige Anwesenheit eines Bürgers in der Pfarrgaße Unglück verhüthet würde, worüber man sich erlaubt, das bezügliche Protokoll in/beyzulegen. Dieser Fall kann sich bey einer so großen, der Schule zuströmmender Kinderzahl wöchentlich, ja sogar täglich wiederhohlen, und wie könnte es die Gemeinde Repräsentanz verantworten, wenn sie eine hohe k.k. Statthalterey über diese Übelstände aufzuklären unterließe. Hat der in Schulsachen als Autorität geltende Hochwürdige Canonicus Plersch, wenn auf dem Amongrunde gebaut werden sollte, der excentrischen Lage wegen diesem Hause keine starke Frequenz vorausgesetzt, so würde dieß sicher in noch höheren Maße eintreten, und den Schulbesuch der städtischen Schulen steigern, wenn auf den gefährlichen Passagen ein Unglück entstünde.

Um die Örtlichkeit ganz anschaulich zu machen erlaubt sich die Gemeinde Repräsentanz einen Situations Plan des Stadtbezirkes in ././. mit der Bezeichnung des Amongrundes mit I anzuschließen, welcher die ausgesprochenen Befürchtungen hinlänglich begründet. Die zu große Entfernung der Eingeschullten fand bereits die volle Würdigung der h. k.k. Landesschulbehörde in dem Erlaße v. 6. May 1852 Z. 562/Sch. worin es bey der von der Gemeinde beantragten Vereinigung der Ennsdorfer u. der Bergschule durch Vornahme einer Erweiterung bey der Letzteren ganz unzuläßig befunden wurde, den Kindern aus dem Bezirke der Schule Ennsdorf insbesondere jenen aus der Ortschaften Ramingsteg und Gmain auch noch den Weg von Ennsdorf bis in die Bergschule zuzumuthen, und da der Amongrund noch weiter vom Ennsdorf, also auch von der Vorstadttheilen Aichet und Kögelpriel entfernt ist, dieselben Rücksichten in Betreff des Besuches der Haupt- u. Realschule gleichfalls um so mehr gelten müssen. Endlich spricht durch den § 362 der pol. Schulverfassung gegen diese Bauführung; denn es heißt daselbst ausdrücklich: daß Schul-

Um die Örtlichkeit ganz anschaulich zu machen erlaubt sich die Gemeinde Repräsentanz einen Situations Plan des Stadtbezirkes in ././. mit der Bezeichnung des Amongrundes mit I anzuschließen, welcher die ausge- sprochenen Befürchtungen hinlänglich be- gründet. Die zu große Entfernung der Eingeschullten fand bereits die volle Würdigung der h. k.k. Landesschulbehörde in dem Erlaße v. 6. May 1852 Z. 562/Sch. worin es bey der von der Gemeinde beantragten Vereinigung der Ennsdorfer u. der Bergschule durch Vornahme einer Erweite- rung bey der Letzteren ganz unzuläßig be- funden wurde, den Kindern aus dem Bezirke der Schule Ennsdorf insbesondere jenen aus der Ortschaften Ramingsteg und Gmain auch noch den Weg von Ennsdorf bis in die Berg- schule zuzumuthen, und da der Amongrund noch weiter vom Ennsdorf, also auch von der Vorstadttheilen Aichet und Kögelpriel ent- fernt ist, dieselben Rücksichten in Betreff des Besuches der Haupt- u. Realschule gleich- falls um so mehr gelten müssen. Endlich spricht durch den § 362 der pol. Schul- verfassung gegen diese Bauführung; denn es heißt daselbst ausdrücklich: daß Schul-

gebäude um die Mitte des Ortes errichtet werden sollen, und nicht in der Nähe lär- mender Professionisten; hier aber ein lärmender Binder, Tischler, und der Mauth- schranken, an welcher wegen Umgehung desselben vielseitige Streitigkeiten ent- stehen, nahe Nachbarn sind. ad 2) Der angezogene h. Statthalterey Erlaß v. 10. März 1852 Z. 252 wurde der Gemeinde Repräsentanz nie ämtlich bekannt gemacht, daher die Citate hieraus nie jenem neuesten v. 9. März d.J. Z. 1132 intim. mit Dekrete der k.k. Bzrkshptmschft. v. 20. May 1853 Z. 5751 für die Gemeinde Repräsentanz dunkle Stellen sind, deren weitere Erörterung nicht möglich ist. Es scheint übrigens doch hervorzu- gehen, daß sich der Hr. Statthalter durch eine Relation des betreffenden Referenten be- wogen fand, seyne Schlußfolgerung hier- auf der Art zu faßen, daß nur der Amongrund am zweckdienlichsten sey: da aber weder der Gemeinderath noch die bethei- ligten Anrainer, der hochwürdige Herr Canonicus Plersch und der Tischlermeister Puxkandl hievon Kenntniß erhielten, so sind die in dieser Relation ausgespro- chenen Ansichten sehr einseitig zu nen- nen, und nur einer Parthey genügend,

gebäude um die Mitte des Ortes errichtet werden sollen, und nicht in der Nähe lärmender Professionisten; hier aber ein lärmender Binder, Tischler, und der Mauthschranken, an welcher wegen Umgehung desselben vielseitige Streitigkeiten entstehen, nahe Nachbarn sind. ad 2) Der angezogene h. Statthalterey Erlaß v. 10. März 1852 Z. 252 wurde der Gemeinde Repräsentanz nie ämtlich bekannt gemacht, daher die Citate hieraus nie jenem neuesten v. 9. März d.J. Z. 1132 intim. mit Dekrete der k.k. Bzrkshptmschft. v. 20. May 1853 Z. 5751 für die Gemeinde Repräsentanz dunkle Stellen sind, deren weitere Erörterung nicht möglich ist. Es scheint übrigens doch hervorzugehen, daß sich der Hr. Statthalter durch eine Relation des betreffenden Referenten bewogen fand, seyne Schlußfolgerung hierauf der Art zu faßen, daß nur der Amongrund am zweckdienlichsten sey: da aber weder der Gemeinderath noch die betheiligten Anrainer, der hochwürdige Herr Canonicus Plersch und der Tischlermeister Puxkandl hievon Kenntniß erhielten, so sind die in dieser Relation ausgesprochenen Ansichten sehr einseitig zu nennen, und nur einer Parthey genügend,

der es um jeden Preis zu thun ist, eine freie, schöne Wohnung zu erhalten, um jewede beliebige Anzahl Kostknaben daselbst aufnehmen zu können, und dem es ganz gleichgültig ist, ob Schüler diese Anstalt besuchen oder nicht; wenn nur jene Schüler kommen, die aus der vermögenden Klasse der Bevölkerung der Stadt stammen, die arme Klasse, denen diese Lehranstalt am zweckmäßigsten und nothwendigsten ist, diese können die Trivialschulen aufnehmen. Auf die zwischen der k.k. Landes u. der k.k. Bezirkshptmschft. erfolgte Verständigung wurde mit Beziehung auf der h. Erlaß v. 10. März 1852 Z. 382 die Gemeinde resp. der Bürgermeister mit Dekret der k.k. Bzkshptm. vom 14. April 1853 Z. 3524 gleichsam als Erledigung der Comme. v. 9. August 1851 zur Wiederaufnahme der dießfälligen Verhandlungen aufgefordert, und erfolgte die Protokollar Äußerung vom 20. April 1853 im Gemeindehause. ad 3) Der Vorschlag eines andern geeigneten Bauplatzes erfolgt erschöpfend beleuchtet bey 6., daher hier die Gemeinde Repräsentanz nur mit wahren Bedauern ausspricht, seyne gewiß gute Absicht,

der es um jeden Preis zu thun ist, eine freie, schöne Wohnung zu erhalten, um jewede beliebige Anzahl Kostknaben daselbst aufnehmen zu können, und dem es ganz gleichgültig ist, ob Schüler diese Anstalt besuchen oder nicht; wenn nur jene Schü- ler kommen, die aus der vermögenden Klasse der Bevölkerung der Stadt stammen, die arme Klasse, denen diese Lehranstalt am zweckmäßigsten und nothwendigsten ist, diese können die Trivialschulen auf- nehmen. Auf die zwischen der k.k. Landes u. der k.k. Bezirkshptmschft. erfolgte Verständigung wurde mit Beziehung auf der h. Erlaß v. 10. März 1852 Z. 382 die Gemeinde resp. der Bürgermeister mit Dekret der k.k. Bzkshptm. vom 14. April 1853 Z. 3524 gleichsam als Erledigung der Comme. v. 9. August 1851 zur Wiederauf- nahme der dießfälligen Verhandlun- gen aufgefordert, und erfolgte die Protokollar Äußerung vom 20. April 1853 im Gemeindehause. ad 3) Der Vorschlag eines andern geeigneten Bauplatzes erfolgt erschöpfend beleuchtet bey 6., daher hier die Gemeinde Reprä- sentanz nur mit wahren Bedauern ausspricht, seyne gewiß gute Absicht,

der Bau des Hauptschulgebäudes auf mehr- erwähnten Amongrunde auf der Höhe des Pfarrberges entgegengetreten zu seyn, gänz- lich verkannt zu sehen, und das um so schmerzlicher zu fühlen, als in jenem Er- laße so gar durchzublicken scheint, als wäre die Gemeinde Repräsentanz gleich- gültig für die Ausbildung der Jugend, da sie doch so viele Beweise aufzuzählen vermöchte, daß ihr kein Opfer zu groß ist, diesen edlen Zweck zu erreichen und zu fördern. In dieser Beziehung erlaubt sie sich nur anzuführen, daß eben die Bürger Steyrs diejenigen sind, welche durch unendliche Mühen und freywillige Geldopfer den Anstoß zur Errichtung von Industrie Vereinen gaben, so daß diese Stadt mit Recht die Wiege der Bildungs An- stalten für Gesellen u. Lehrlinge dieses Kronlandes genannt werden kan. Der hiesige Industrie Verein war es, wel- cher im Jahre 1842 die Errichtung des II. Jahrganges der 4. Klaße, mithin der gegenwärtigen Unterrealschule bey den hohen Behörden petitionierte, und die Stadtgemeinde steuert willig seit der Genehmigung zur Dotation der Lehrer einen jährl. Beitrag von 200 fl C.M.

der Bau des Hauptschulgebäudes auf mehrerwähnten Amongrunde auf der Höhe des Pfarrberges entgegengetreten zu seyn, gänzlich verkannt zu sehen, und das um so schmerzlicher zu fühlen, als in jenem Erlaße so gar durchzublicken scheint, als wäre die Gemeinde Repräsentanz gleichgültig für die Ausbildung der Jugend, da sie doch so viele Beweise aufzuzählen vermöchte, daß ihr kein Opfer zu groß ist, diesen edlen Zweck zu erreichen und zu fördern. In dieser Beziehung erlaubt sie sich nur anzuführen, daß eben die Bürger Steyrs diejenigen sind, welche durch unendliche Mühen und freywillige Geldopfer den Anstoß zur Errichtung von Industrie Vereinen gaben, so daß diese Stadt mit Recht die Wiege der Bildungs Anstalten für Gesellen u. Lehrlinge dieses Kronlandes genannt werden kan. Der hiesige Industrie Verein war es, welcher im Jahre 1842 die Errichtung des II. Jahrganges der 4. Klaße, mithin der gegenwärtigen Unterrealschule bey den hohen Behörden petitionierte, und die Stadtgemeinde steuert willig seit der Genehmigung zur Dotation der Lehrer einen jährl. Beitrag von 200 fl C.M.

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