den Lokalbedarf mehr als hinreichend decken, u. die gepflogenen Vernehmungen gegen die Errichtung eines derartigen Gewerbes sprechen, wo von eines in früherer Zeit einmal bestanden, wegen Mangel an hiebey gefundener Subsistenz des Besitzes freywillig zurückgelegt wurden. Gegen diese Entscheidung ist die Anmeldung u. Einbringung des Rekurses bey der h. Statthalterey in gesetzlicher Frist offen, u. hievon die Wirthskommunität zu Handen des Vorstehers rathschlägig zu verständigen. Nro. 2304. Protokoll über das Gesuch des Ignaz Schaden um Abschreibung seiner Einkommensteuer. Der kk. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen. Nro. 2289. Vernehmungsprotokoll über die Anmeldung des Ferdinand Hauck pto Ausübung der Pfaidlerey. Das Gesuch ad No. 1762 zu erledigen mit folgendem Bescheid Da die bezogene Hofkammer Verordnung nur für das Kronland Niederösterreich Gesetzeskraft hat, so wird die Anmeldung der wegen Ausübung der Pfaidlerey als unstatthaft zurückgewiesen, wovon Hr. Ferd. Hauck unter Rück-
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