Nro. 2318. Gesuch des Franz Eyermann um Bewilligung zur Erbauung einer Familiengruft. Der geistl. Vogtey zu Handen des Hochw. Hr Canonicus u. Stadtpfarrers um gefällige Rückäußerung. Nro. 2313. Note der Geistl. Vogtey über die Gesuche der Marie Altmann u. Franz x. Wickhoff. Sind nun die Gesuche des Hrn. Franz Wickhoff ad No. 2085 u. Marie Altmann ad No. 2313. da hin zu erledigen, daß im Einvernehmen der geistlichen Vogtey der Stadt- u. Vorstadtpfarrkirche der Errichtung eines Grabsteines auf dem hiesigen Gottesacker gegen Entrichtung der üblichen Grabstättegebühr pr 20 fl CMz für die beiden Pfarrkirchen bey dem hiesigen Kassaamte kein Hinderniß entgegen steht, daß jedoch die gewöhnliche Gebühr bey späteren Beerdigungen dennoch zu entrichten ist. Bey jenem des Franz Wickhoff ist beyzufügen, daß, im falle er eine Gruft zu errichten beabsichtige, selber es früher hierorts zur Kenntniß zu bringen habe. Und bey jenem der Maria Altman, daß von den bei-
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