diese Parthie Holz unter fol- genden Modalitäten für die Kommune anzukaufen. 1. Offerirt die Stadtgemeinde für dieses Gesammte Bauholz s. Unterlagen mit Aus- nahme der Bretter zur Da- chung die Summe von 1200 fl CMz 2. Hievon werden nach erfolg- ter Genehmigung sogleich 600 fl binnen 3 Monaten der Rest von 600 fl baar bezalt. 3. Bedingt sich die Gemeinde wegen gehöriger Sortirung des Holzes eine Frist von 2-3 Monaten zur Wegschaf- fung desselben. 4. Bleibt die Stadtgemeinde nur für den Fall ihr An- both verbindlich, als das fürstl. Oberforstamt keine weitere Versteigerung dieser Parthie Holz veran- staltet. Hiervon ist das fürstl. Lamberg' sche Oberforstamt mit Note zu verständigen. Gaffl Anton Haller M. Lechner Amtmann Schriftführer
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